Verbraucherzentrale rät Light-Produkte sind längst nicht immer kalorienärmer

St. Wendel · Sich nicht von Tricks der Hersteller täuschen lassen, das empfiehlt die Verbaucherzentrale nicht nur Abnehme-Willigen.

 Das genaue Hinschauen beim Einkaufen lohnt sich: Denn tatsächlich sind Light-Produkte oft keineswegs kalorienärmer. 

Das genaue Hinschauen beim Einkaufen lohnt sich: Denn tatsächlich sind Light-Produkte oft keineswegs kalorienärmer. 

Foto: dpa/Roland Schlager

Wer in diesem Jahr ein paar Kilos abnehmen möchte, sollte bei Lebensmitteln, die mit „light“, „weniger Fett“ oder „ohne Zucker“ werben, genau hinschauen. „Denn diese Nahrungsmittel sind nicht automatisch kalorienarm, ‚light’ sagt nichts darüber aus, wie hoch der Kaloriengehalt insgesamt ist“, sagt Theresia Weimar-Ehl von der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Es bedeute lediglich, dass ein einzelner Nährstoff um mindestens 30 Prozent im Vergleich zu ähnlichen Produkten reduziert ist.

Von vielen Lebensmitteln wie Müsli, Joghurt, Chips oder Käse gibt es eine „leichte“ Version mit weniger Fett oder weniger Zucker. „Das klingt gesund und verspricht weniger Kalorien. Beim Abnehmen helfen sie aber meist nicht“, erklärt Weimar-Ehl. Im schlimmsten Fall nehme man dadurch sogar noch zu, weil sie das Gewissen beruhigen und dazu verführen würden, mehr zu essen.

Erdnussflips mit 30 Prozent weniger Fett sind zwar fettärmer als die normale Variante, doch beim Blick auf die Nährwerttabelle ist man möglicherweise enttäuscht. Mit 453 Kilokalorien pro 100 Gramm liefern sie fast noch genauso viel Energie wie die normale Variante mit 490 Kilokalorien.

Je geringer der Fettgehalt eines Lebensmittels ohnehin ist, desto weniger wirkt sich die Fettreduktion auf die Gesamtkalorien aus. Bei einem Joghurt mit einem Milchanteil von 3,5 Prozent Fett bewirke eine Reduzierung auf 1,5 Prozent Fett lediglich eine Kalorienreduzierung von sechs Prozent.

Weil Fett ein wichtiger Aromaträger ist, werde der Light-Variante zur Geschmacksverbesserung häufig mehr Zucker zugesetzt. Dieser liefere aber neue Kalorien, so dass man unterm Strich nichts an Energie gespart hat.

Manche Kekse und Müslis werden mit „weniger Zucker“ beworben. Das betrifft aber nur den Einfach- und den Zweifachzucker. Der Hersteller darf den einfachen Haushaltszucker austauschen – zum Beispiel durch Maltodextrin – und darf dann mit dem Slogan zuckerreduziert werben, auch wenn der Energiegehalt genau gleich ist. Damit wird das Müsli auch in der Light-Version zur Kalorienfalle. „Schauen Sie auf die Nährwerttabelle und vergleichen Sie das Light-Produkt mit der Standardvariante. Dort finden Sie unter anderem die enthaltene Menge an Zucker und Fett sowie den Kaloriengehalt“, empfiehlt die Verbraucherschützerin. Ist der Kaloriengehalt ähnlich hoch wie bei der Standardvariante, lohne sich die Light-Variante zum Abnehmen nicht.

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantworten die Ernährungsexperten der Verbraucherzentale montags von 13 bis 16 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr, Hotline (06 81) 5 00 89  77.

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