Verbraucherzentrale berät zum Thema Energiesparen
St. Wendel. Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse von der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) werden gerne in Anspruch genommen für den Bau eines Hauses oder bei energetischer Sanierung. Zum 1. Februar 2008 änderten sich beispielsweise beim Neubau von energiesparenden Häusern oder bei der Sanierung von Altbauten die Anforderungen an den Nachweis der energetischen Qualität
St. Wendel. Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse von der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) werden gerne in Anspruch genommen für den Bau eines Hauses oder bei energetischer Sanierung. Zum 1. Februar 2008 änderten sich beispielsweise beim Neubau von energiesparenden Häusern oder bei der Sanierung von Altbauten die Anforderungen an den Nachweis der energetischen Qualität. Es wird in Zukunft gefordert, dass der energetisch erreichte Standard durch einen Sachverständigen vor Ort überprüft und bestätigt wird. Da es sich bei diesen Kreditformen um Subventionen handelt, erfüllen falsche "Gefälligkeitsgutachten" den Straftatbestand des Subventionsbetruges. Sowohl Verbraucher als auch die Sachverständigen sind deswegen gut beraten, keine falschen Angaben zu machen. Das heißt, dass ohne baubegleitende Bauüberwachung durch einen Sachverständigen eine solche Maßnahme nicht realisierbar beziehungsweiseauch nicht glaubhaft zu bestätigen ist. Diesem Umstand trägt seit 1. Februar 2008 eine Zusatzförderung der KfW für Bauüberwachung Rechnung. Diese Regelungen stellen nur einen Teil der notwendigen Informationen dar. Um sich umfassend über das Thema Förderung und Energieeinsparung beraten zu lassen, empfiehlt es sich, die Energieeinsparberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen. redBeratung: In St. Wendel jeden Donnerstag im Rathaus II in der Gymnasialstraße 21. Terminvereinbarung : Telefon (06851) 809243.