Über 600 "Knöllchen" für Falschparker

St. Wendel. 616 Fahrzeuge bekamen 2008 von der Polizei ein Knöllchen, weil sie nahe der Diskothek Flash in der Eisenbahnstraße in St. Wendel im Halteverbot standen. "Wer im absoluten Halteverbot parkt, muss 30 Euro Strafe zahlen", sagt Polizist Dietmar Böhmer vom Polizeibezirk St. Wendel auf SZ-Nachfrage

St. Wendel. 616 Fahrzeuge bekamen 2008 von der Polizei ein Knöllchen, weil sie nahe der Diskothek Flash in der Eisenbahnstraße in St. Wendel im Halteverbot standen. "Wer im absoluten Halteverbot parkt, muss 30 Euro Strafe zahlen", sagt Polizist Dietmar Böhmer vom Polizeibezirk St. Wendel auf SZ-Nachfrage. Zusammengenommen wurde damit in einem Jahr in dieser Straße ein Bußgeld von 18 480 Euro fällig. Die Autofahrer sollen aber nicht abgezockt werden, so die Polizei. "Es ist wichtig, dass das Halteverbot eingehalten wird, damit jederzeit ein ungehinderter Einsatz der Feuerwehr möglich ist und die zahlreichen Fußgänger sicher die Fahrbahn überqueren können", erklärt Böhmer. Die Eisenbahnstraße ist damit neben der Bahnhofstraße die Straße, in der am häufigsten falsch geparkt wird.Im täglichen Betrieb verteile aber nicht die Polizei die Knöllchen, sondern das Ordnungsamt, so Thomas Vogt, Amtsleiter beim Ordnungsamt St. Wendel. Es gehe dabei nicht darum, Geld zu machen. Verkehrssicherheit geht vor "In erster Linie ist die Verkehrssicherheit ein Grund, warum wir gegen Falschparker vorgehen", sagt Vogt. Wenn beispielsweise ein Autofahrer auf dem Bürgersteig parke, gefährde das die Fußgänger, die ausweichen müssen. "Darüber hinaus ist das Ziel, möglichst viele Parkplätze anzubieten", erklärt Vogt. Wenn jemand nach St. Wendel zum Einkaufen fahre, solle er die Gewissheit haben, auch einen Parkplatz zu finden. Deshalb sei der Grund für Parkscheiben und -scheine, die Dauerparker aus der Innenstadt zu verdrängen, um den Kurzparkern mehr Parkmöglichkeiten anbieten zu können. Wer sich nicht an die Regeln halte, müsse mit Strafen von bis zu 50 Euro rechnen. "Fünf Euro Verwarngeld muss ein Autofahrer für das Parken ohne Parkscheibe zahlen", sagt Vogt. Eine Strafe von 50 Euro gebe es für das Parken vor einer Rettungszufahrt, mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs. In diesem Fall müsse der Fahrer unter Umständen auch für das Abschleppen seines Fahrzeugs aufkommen. "Rund 80 bis 70 Euro kostet der Abschleppdienst in der Stunde", sagt Florian Ingeln, Juniorchef beim Abschleppdienst Ingeln in St. Wendel. Vogt kann aber Entwarnung geben. "Im normalen Betrieb wird nicht abgeschleppt. Wenn ein Fahrzeug behindert, versuchen die Hilfspolizisten zunächst, den Halter zu ermitteln." kira

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