Satzung in der Gemeinde Tholey geändert Steuervorteil für Jäger-Diensthunde

Tholey · Auf Bitten der Jäger hin haben sich die Mitglieder des Tholeyer Gemeinderats mit der Hundesteuersatzung beschäftigt. Dabei ging es konkret um die Steuern für Diensthunde von Jagdschutzberechtigten.

„Wir haben uns mit den Jägern zusammengesetzt und einen Kompromiss erarbeitet“, sagte dazu Bürgermeister Hermann Josef Schmidt (CDU). Dieser sieht vor, dass für den ersten Diensthund nicht wie bisher eine Ermäßigung beantragt werden kann, sondern eine Befreiung von Steuern gilt. Bedingung ist der Nachweise einer Brauchbarkeitsprüfung des Tieres. Für einen zweiten Diensthund kann eine Steuerermäßigung beantragt werden. Der Jäger zahlt dann lediglich die Hälfte des Steuersatzes. Einstimmig segnete der Rat diesen Vorschlag ab. Die geänderte Hundesteuersatzung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.

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