Neue Allgemeinverfügung Strengere Corona-Regeln für Menschen im St. Wendeler Land

St.Wendel · Die neue Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 17. Oktober. Die Gemeinde Marpingen hat für deren Bewohner zusätzliche Schutzmaßnahmen erlassen.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa/Daniel Karmann

Der Landkreis St. Wendel hat eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Diese ist von Samstag bis Samstag, 17. bis 24. Oktober, gültig. „Die Fallzahlen in unserem Landkreis steigen weiterhin. Wir müssen das Infektionsgeschehen in den Griff kriegen und haben daher unsere Bestimmungen angepasst“, erklärt Landrat Udo Recktenwald (CDU). Oberstes Ziel sei es, einen weiteren Lockdown zu verhindern. „In den kommenden Tagen erwarten wir zudem eine Rechtsverordnung des Landes, die die jüngsten Beschlüsse zwischen Bund und Ländern umsetzt“, sagt Recktenwald.

Im St. Wendeler Land sind ab Samstag private Feiern in öffentlichen Räumen nur noch mit bis zu zehn Personen erlaubt. Bei Treffen zu Hause sind nur noch zehn Personen aus zwei Haushalten zulässig. In beiden Fällen seien zudem die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Die Verfügung schreibt außerdem vor, in öffentlichen Räumen einen Mund-Nasenschutz zu tragen, wenn Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen und den Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht einhalten können. Etwa auf Plätzen, Märkten, während Veranstaltungen im öffentlichen Raum aller Art oder in Fußgängerzonen. Dies gilt auch für Gäste in Gaststätten und sonstigen Gastronomiebetrieben, die sich abseits ihres zugewiesenen Platzes aufhalten.

In Gaststätten, Kneipen, Bars, Kantinen und Eiscafés dürfen in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke verkauft werden. Gleiches gilt für Tankstellen, Kioske und Supermärkte. In der alten Verfügung galt das Ausschankverbot erst ab Mitternacht.

Da in den vergangenen Tagen vor allem in der Gemeinde Marpingen die Infektionszahlen stark gestiegen sind, hat die Verwaltung dort weitere Schutzmaßnahmen ergriffen. Bei Sportveranstaltungen in Hallen – zum Beispiel bei Handballspielen – werden keine Zuschauer zugelassen. Im Freien dürfen insgesamt höchstens 80 Personen gleichzeitig anwesend sein, also Spieler plus Fans. „Alle Zuschauer müssen eine Mund-Nasen-Maske tragen“, erläutert ein Sprecher der Gemeinde. Die Zahl der Personen bei Bestattungen auf Friedhöfen wird auf 50 begrenzt. Für sie gilt ebenfalls eine Maskenpflicht. Die Teilnehmer müssten sich darüber hinaus in eine Liste zur Kontaktnachverfolgung eintragen.

„Kontrolliert wird des weiteren, ob die Quarantäne-Maßnahmen eingehalten werden“, kündigt der Sprecher an. Es sei ein privater Sicherheitsdienst engagiert worden, der die Polizei unterstützt. In deren Fokus stünden auch Veranstaltungen, Geschäfte, Kneipen, Restaurants und beleibte Treffpunkte. Darüber hinaus hat die Gemeindeverwaltung ihre Öffentlichkeitsarbeit ausgeweitet, um die Bevölkerung umgehend über Fallzahlen und neue Entwicklungen zu informieren.

Bürgermeister Volker Weber (SPD) bittet die Bewohner, sich an die neuen Maßnahmen sowie die Abstands- und Hygieneregeln zu halten und ihre Kontakte in den nächsten Wochen einzuschränken. „Mit gegenseitiger Rücksichtnahme wollen wir es aus dieser Krise schaffen, sodass bald wieder ein wenig Normalität eintreten kann“, sagt Weber.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises im Internet auf folgender Webseite eingesehen werden: https://landkreis-st-wendel.de/der-landkreis/landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen.

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