Schüler können gefördert werden

St. Wendel. Das Amt für Schulen und Ausbildungsförderung des Landkreises St. Wendel weist darauf hin, dass die Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem Schülerförderungsgesetz (Fahrkostenzuschuss) für das Schuljahr 2010/2011 noch bis Freitag, 31. Dezember, gestellt werden können. Die Antragsformulare sind in den Schulen erhältlich

St. Wendel. Das Amt für Schulen und Ausbildungsförderung des Landkreises St. Wendel weist darauf hin, dass die Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem Schülerförderungsgesetz (Fahrkostenzuschuss) für das Schuljahr 2010/2011 noch bis Freitag, 31. Dezember, gestellt werden können. Die Antragsformulare sind in den Schulen erhältlich. Sie müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden, außerdem müssen die kompletten Einkommensnachweise 2009 beigelegt werden.Einkommensunabhängig werden die Leistungen zudem gewährt für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für Schüler, die in einem Heim oder in Familienpflege untergebracht sind. Außerdem, wenn im Antragsjahr Waisengeld oder Waisenrente bezogen wird oder wenn im Antragsjahr Sozialhilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen wird. In diesen Fällen ist ein entsprechender Nachweis (zum Beispiel eine Ablichtung des letzten Bescheids) vorzulegen. redDie vollständigen Antragsunterlagen können per Post oder persönlich eingereicht werden beim Landkreis St. Wendel, Amt für Schulen und Ausbildungsförderung, Werschweilerstr. 14, St. Wendel. Sprechstunden sind montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis zwölf Uhr, dienstags und donnerstags von 13.30 bis 15 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung, Telefon (0 68 51) 93 05 16.

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