Blaulicht Zu betrunken, um die Notdurft zu verrichten?

St. Wendel · Es sei dem Menschen gegönnt, sich angesichts der gegenwärtigen Schönwetterlage zum Löschen des quälenden Durstes das eine und oder andere Bier zu gönnen.

Blaulicht: Zu betrunken, um die Notdurft zu verrichten?
Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Eine Grenze ist jedoch im Falle einer offensichtlichen Volltrunkenheit überschritten, schreibt die Polizei, und berichtet von einem St. Wendeler als Beispiel für solches Fehlverhalten. Der Mann war am Mittwochabend in der Innenstadt in einer Hecke liegend gefunden worden. Der Fundsituation nach zu urteilen, war er beim Verrichten seiner Notdurft aufgrund seiner starken Alkoholisierung und der damit verbunden Gleichgewichtsstörung zu Boden gesunken, so die Polizei. Aufgrund seines Zustandes sei es für den Mann unmöglich gewesen, den weiteren Nachhauseweg selbständig fortzusetzen. Also fuhr ihn die Polizei zu seiner Ehefrau. Mit dem Ausschlafen des Rausches ist die Sache aber nicht getan. Auf den Mann warten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, eine Rechnung wegen des Transportes mit einem Polizeifahrzeug sowie aller anderen im Zusammenhang mit dem Einsatz angefallener Kosten.

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