Vor der Wahl am 26. Mai Öffnungszeiten des Wahlamtes

St. Wendel · Das Wahlamt der Kreisstadt St. Wendel ist ab sofort für die Beantragung von Wahlscheinen oder Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahlen am 26.  Mai  zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis mittwochs von 7.30  bis 16 Uhr, donnerstags von 7.30  bis 18 Uhr, freitags von 7.30  bis 12 Uhr (am 24. Mai bis 18 Uhr).

An den Samstagen, 4., 11., und 18. Mai, ist das Wahlamt  jeweils in der Zeit von 9  bis 12 Uhr geöffnet. Wahlscheine und Briefwahl-Unterlagen können bis einschließlich Freitag, 24. Mai, beantragt werden. Darauf weist ein Sprecher der Stadt St. Wendel hin.

Das Wahlamt ist im Sitzungssaal des Rathauses am Dom, Rathausplatz 1, eingerichtet. Die Kreisstadt St. Wendel weist darauf hin und bittet um Verständnis, dass aufgrund zwingender rechtlicher Vorgaben die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere als die Wahlberechtigten persönlich – auch an nahe Angehörige – nur erfolgen kann, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

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