Verstärkte Kontrollen sollen Alkoholsünder aufspüren

St Wendel · Einige Verkehrsteilnehmer unterschätzen laut Polizei die Wirkung des Alkohols. Daher werden auch an den tollen Tagen verstärkt Verkehrskontrollen durchgeführt.

 An Fastnacht steigt die Zahl der Unfälle. Daher finden verstärkt Kontrollen statt. Foto: obs/ADAC

An Fastnacht steigt die Zahl der Unfälle. Daher finden verstärkt Kontrollen statt. Foto: obs/ADAC

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Alkohol im Straßenverkehr ist die Hauptursache von Unfällen. Demzufolge wollen die Ordnungshüter gezielt gegen den Leichtsinn mancher Autofahrer vorgehen. Unter anderem mithilfe von Verkehrskontrollen . So standen St. Wendeler Beamte am Dienstag beispielsweise in Alsweiler in der Tholeyer Straße. Dort - so das positive Fazit der Polizei - erwischten sie keinen Fahrer betrunken oder zugedröhnt am Steuer. Doch mit Blick auf die tollen Tagen bleiben die Ordnungshüter wachsam. "Über die Fastnachtstage werden weitere Kontrollen durchgeführt", kündigte Ralf Kartes, stellvertretender Leiter der St. Wendeler Polizei , an.

Einige Verkehrsteilnehmer unterschätzten noch immer die Wirkung des Alkohols, eine Fahrt im Rauschzustand werde als Bagatelle abgetan. Bei vielen Autofahrern mag Leichtfertigkeit im Umgang mit Alkohol schon den Führerschein, viel Geld, Leben oder Gesundheit gekostet haben, so Kartes. Aber nicht nur die Alkoholsünder sind im Visier der Beamten. Auch auf möglichen Drogenkonsum wird bei den Kontrollen geachtet. Dabei sind es meistens die jungen Autofahrer, die den Beamten auffallen.

Kartes mahnt: Nach einem Glas Bier ist mit ersten Einbußen der Wahrnehmungsfähigkeit zu rechnen. Zwei Bier oder zwei Glas Sekt führen bereits zum Nachlassen des Sehvermögens sowie der Kritik- und Urteilsfähigkeit oder zu Fehleinschätzung der Geschwindigkeit.

Doch auch die Fahrt am nächsten Morgen könne den Führerschein kosten. Wer feucht-fröhlich bis in die frühen Morgenstunden feiere, müsse bis in die Mittagsstunden mit Restalkohol rechnen. "Ein paar Stunden Schlaf reichen nach einem Rausch nicht aus", betont die Polizei . Wer morgens um drei mit satten zwei Promille ins Bett steige, habe morgens um acht immer noch über 1,3 Promille - zu viel, um Auto zu fahren. Da helfe es auch nicht, starken Kaffee zu trinken oder kalt zu duschen. Grundsätzlich gilt: Wer ab 0,3 Promille einen Unfall baut, oder Schlangenlinien fährt, hat mit schweren Konsequenzen in einem Strafverfahren zu rechnen. Insbesondere, wenn Personen verletzt oder getötet werden, kann es zu Freiheitsstrafen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen kommen. "Versicherungen können ihre Haftung einschränken oder sogar ausschließen", wart Kartes. Auch der Arbeitgeber könne bei Entzug der Fahrerlaubnis eine Abmahnung bis hin zur Kündigung aussprechen. Ganz abgesehen von den Folgekosten durch die verkehrspsychologische Beratung, die Nachschulung oder den erneuten Erwerb des Führerscheins. "Keine Taxi- oder Busfahrt kann so teuer sein", sagt Hauptkommissar Kartes.

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