VdK-Vorsitzender gibt Informationen zur Vorsorgevollmacht

St Wendel · Ein Schlaganfall, eine schwere Krankheit oder ein Unfall können jeden in eine Situation bringen, in der selbstverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Davor sind selbst junge Menschen nicht gefeit.

Was viele nicht wissen: Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch berechtigt, die Rechtsvertretung zu übernehmen. Es ist daher ratsam, rechtzeitig, also solange man gesund ist, Vorsorge zu treffen. "Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung?", "Welche Form muss sie haben?", "Wie bekommt die behandelnde Ärztin oder der Arzt meine Patientenverfügung?" - all' die Fragen, auch zur Vorsorgevollmacht, sollen im Vortrag beantwortet werden. Referent Paul Müller, Vorsitzender des Vdk-Ortsverbandes St. Wendel , ehrenamtlicher Richter beim Landgericht und Sozialrichter, spricht am Mittwoch, 12. November, ab 17 Uhr, im Verwaltungsgebäude des Wendelinusparks zum Thema. Eintritt 2,50 Euro pro Person.

Anmeldungen: Telefon (0 15 20) 1 94 03 26, E-Mail: ov-sankt-wendel@vdk.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort