Untreue: Eingedampfte Vorwürfe

St Wendel · Sind Gutscheine für Bedürftige zweckentfremdet worden? Das werfen Ermittler einer ehemaligen Caritas-Mitarbeiterin jetzt noch vor. Bis zuletzt wurde sie weiterer Vergehen beschuldigt. Der Großteil wurde eingestellt.

Die anfängliche Liste der Anschuldigungen gegen eine Ehrenamtlerin war lang: Lebensmittel sollten jene nicht bekommen haben, für die sie eigentlich vorgesehen waren. Versicherungen seien geprellt, Kaffeekassen der Kollegen geplündert worden. Angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung eines dienstlich genutzten Privatautos habe es zudem gegeben. Diese Vorwürfe stammen von zwei Mitarbeitern der St. Wendeler Tafel, die mit Spenden Hilfsbedürftige versorgt. Verantwortlich machten sie jene Frau, die sich lange Zeit uneigennützig um die Beschaffung sowie der Verteilung der Almosen gekümmert hatte. Für diese jahrelange Arbeit war sie vielfach hochdekoriert worden.

Jetzt sind viele der Vorwürfe vom Tisch. "Mangels Tatnachweis", wie Christoph Rebmann mitteilt. Allerdings nicht alle, wie der Pressesprecher der Saarbrücker Staatsanwaltschaft ergänzt. Was indes von den einst schweren Vorwürfen übrig blieb, ist im Vergleich dazu eine Marginalie. Seine Ermittlungsbehörde halte noch an zwei Untreuehandlungen fest, wie es im Amtsdeutsch heißt. Damit muss sich demnächst auch das St. Wendeler Amtsgericht befassen.

Für private Kaffeemaschine?

Die Vorwürfe, wie sie der Staatsanwalt darstellt: Demnach soll die Beschuldigte vier Gutscheine für den privaten Kauf einer Kaffeemaschine eingesetzt haben, die eigentlich als Spende für Bedürftige gedacht waren. Dabei sei dem Caritas-Verband Schaumberg-Blies 110 Euro Schaden entstanden. Später nahm sie einen weiteren Spenden-Gutschein und kaufte, ebenfalls für private Zwecke, eine Freisprechanlage fürs Telefonieren im Auto. Schaden dabei: knapp 20 Euro. Auf Antrag der Ermittler soll nun ein Richter am St. Wendeler Amtsgericht für diese mutmaßlichen Untreuehandlungen einen Strafbefehl erlassen (siehe auch: "Stichwort").

Unterdessen beteuert die einstige Tafel-Mitarbeiterin ihre Unschuld. Nichts sei dran an den Angriffen gegen ihre Person, die im November 2015 öffentlich wurden. Was den Fall der Gutscheine betrifft, habe sie sich nichts zu Schulden kommen lassen. Vielmehr habe sie im Vorfeld Geld aus ihrer eigenen Kasse eingesetzt, um Kindern, deren Eltern von der St. Wendeler Tafel profitierten, Weihnachtsgeschenke zu ermöglichen. Als Gegenleistung habe die Beschuldigte dann die Gutscheine kassiert. Sie habe sich aber niemals bereichert, versichert sie.

Diese Darstellung teilte nun auch ihr Freisener Anwalt Karl-Heinz Becker dem Staatsanwalt in einem Schreiben mit, um die ganze Sache aus der Welt zu schaffen, damit es nicht zu einem richterlichen Strafbefehl kommt. Darin schildert der Advokat zudem die äußerst große psychische Belastung seiner Mandantin, die deswegen seit Monaten ärztlich behandelt werde. Außerdem nahm sie 40 Kilogramm ab, so sehr sollen ihr die Anfeindungen zugesetzt haben. Seit Bekanntwerden der Ermittlungen, die damals mit Hausdurchsuchungen bei der Tafel sowie bei ihr Zuhause einhergingen, arbeitet sie nach siebenjähriger Tätigkeit nicht mehr für die Caritas . Eine hauptamtliche Kraft habe den Job bei der Tafel übernommen.

Christof Scheid, Caritas-Pressesprecher in Neunkirchen/Saar, bekräftigt nochmals, dass seinem Verband "kein Schaden entstanden ist". Zwar habe es im Zuge der Ermittlungen Unsicherheiten bei denen gegeben, die die Tafel mit Lebensmittelspenden versorgten. Aber ein Rückgang sei nicht zu verzeichnen gewesen. Scheid stellt sich zugleich demonstrativ schützend vor seine ehemalige Kollegin.

Zum Thema:

Stichwort Strafbefehl: Der Staatsanwalt hält mit seinem Antrag auf den Erlass eines Strafbefehls durch einen Amtsrichter wegen der eindeutigen Beweislast und der überschaubaren Schadenssumme einen Prozess nicht für nötig. Ohne Verhandlung und damit ohne womöglich aufwändige Zeugenbefragung könnte ein Richter den Strafvorschlag der Ermittlungsbehörde einfach unterschreiben. Das muss aber nicht so sein. Der Richter kann den Strafbefehl auch ablehnen oder eine Verhandlung anberaumen. Sollte es zu einem Strafbefehl kommen, bedeutet dies einen Eintrag ins Bundeszentralregister, aus dem beispielsweise Richter während Strafprozessen zitieren. Dieser Registerauszug steht nur Behörden zur Verfügung. Anders das polizeiliche Führungszeugnis. Hier werden geringfügige Strafen nicht automatisch aufgenommen. Polizeiliche Führungszeugnisse können Arbeitgeber bei Vorstellungsverfahren verlangen. Vorstrafe: Ob ein Beschuldigter bei einem Strafbefehl bereits als vorbestraft gilt, darüber streiten sich Juristen. Sie verbinden dies oftmals mit der Höhe des Strafbefehls, was dann auch abhängig macht, ob er ins Führungszeugnis wandert und damit eine Rolle bei Bewerbungen spielt. hgn

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