Hygiene Schärfere Kontrollen haben gewünschten Erfolg

St. Wendel · Verbraucherschutzminister Jost setzt bei der Hygiene auf Volks- und Vereinsfesten neben Kontrollen auf umfassende Beratung.

() „Der Hygienestandard auf Volks- und Vereinsfesten hat sich deutlich gebessert. Das hängt meines Erachtens mit der Kontrolldichte und vor allem auch unserer aktiven Aufklärungsarbeit zusammen“, bilanziert Verbraucherschutzminister Reinhold Jost (SPD). So stellen Lebensmittelexperten des Landesamts für Verbraucherschutz (LAV), der Gesundheitsämter und Vertreter der Ehrenamtsbörsen im Saarland in einer Informationsreihe die wichtigsten lebensmittel- und infektionsrechtlichen Mindeststandards für die Feste vor. Dabei könnten Unsicherheiten meist ausgeräumt werden, heißt es von Seiten des Ministeriums. Im Landkreis St. Wendel sind die Experten am Montag, 4. Juni, im großen Sitzungssaal des Landratsamtes zu Gast.

Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Ministeriums landesweite 1230 Feststände überprüft, 111 Verstöße wurden festgestellt. In insgesamt 36 Fällen wurden formelle Sanktionen verhängt – von der Verwarnung bis hin zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. In 75 Fällen waren Beanstandungen so geringfügig, dass sie lediglich eine Beratung des Standbetreibers zur Folge hatten.

Zum Vergleich: Im Jahr 2016 waren 1091 Einzelstände kontrolliert worden. Dabei waren 101 Verstöße festgestellt worden, auf die in 61 Fällen formelle Sanktionen folgten, in 40 Fällen blieb es bei Belehrung.

„Sorgfältige Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln und die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften sind gerade auf unseren beliebten Volks- und Vereinsfesten enorm wichtig“, betont Jost.  Damit den Saarländern die Festlaune nicht verdorben wird, setzten die Kontrolleure des Landesamts für Verbraucherschutz vor allem auf Vorbeugung statt auf Strafen. Dazu gehöre, dass bereits während des Aufbaus der Stände kontrolliert werde. So könne gleich vor Ort auf Probleme hingewiesen werden und den Betreibern bleibe genügend Zeit, die Mängel abzustellen. Zu Festbeginn werde dann überprüft, ob die Auflagen erfüllt wurden.

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