Patienten und Besucher müssen zahlen

St Wendel · Seit Anfang Februar ist das Parken auf dem Parkplatz des St. Wendeler Marienkrankenhauses gebührenpflichtig.

 Ein Schild an der Einfahrt zum Parkplatz des Krankenhauses weist darauf hin, dass Gebühren fällig sind – für Besucher und Patienten. Foto: Thorsten Grim

Ein Schild an der Einfahrt zum Parkplatz des Krankenhauses weist darauf hin, dass Gebühren fällig sind – für Besucher und Patienten. Foto: Thorsten Grim

Foto: Thorsten Grim

Der Zusammenbruch kam unerwartet. "Meine Frau war wegen einer Lungenentzündung beim Arzt. In der Praxis ist sie dann kollabiert und musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus nach St. Wendel gebracht werden", berichtet ein Leser der Saarbrücker Zeitung. Er selbst sei mit dem Auto hinterhergefahren, habe seinen Wagen auf dem zur Klinik gehörenden Parkplatz abgestellt und sei zu seiner Frau geeilt. Als er dann später am Tag zu seinem Auto zurückkam - seine Frau war auf die Intensivstation verlegt worden und würde länger bleiben müssen -, hing ein Zettel unter dem Scheibenwischer: 15 Euro soll er bezahlen, weil er kein Parkticket gezogen hat. "Dabei wusste ich gar nicht, dass der Parkplatz am Marienkrankenhaus jetzt gebührenpflichtig ist", erzählt der Mann. Seiner Stimme ist anzuhören, dass er sich sehr ärgert. "Das ist vorher nirgends kommuniziert worden."

"Wir bedauern, dass der Leser Ihrer Zeitung ein Verwarngeld erhalten hat", teilt dazu das Krankenhaus-Direktorium mit. Man habe die Einführung der Parkgebühren am 9. Februar zwar im Vorfeld "mit ausreichender Vorlaufzeit innerhalb des Krankenhauses" bekannt gemacht. Allerdings nicht darüber hinaus, wie das Direktorium des Krankenhauses einräumt. Große Schilder an den Zufahrten zu den Parkplätzen wiesen jedoch seit der Einführung darauf hin, dass ab sofort Parkgebühren verlangt werden. Eine Stunde Parken kostet demnach einen Euro, zwei Stunden zwei Euro und so weiter. Die Maximalgebühr, ein Tageticket also, kostet fünf Euro. Zahlungspflichtig sind alle, sowohl Patienten als auch deren Besucher. Gezahlt werden muss passend, Wechselgeld gibt es keines.

Das Marienkrankenhaus in St. Wendel sei einer der letzten saarländischen Krankenhausstandorte gewesen, "der bisher keine Parkgebühren erhoben hat", erklärt die am Marienkrankenhaus für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Astrid Anna Oertel. Das in St. Wendel installierte Parkraumbewirtschaftungssystem sei von einer externen und bundesweit tätigen Beratungsfirma empfohlen worden und entspreche unter anderem dem, das an der Homburger Uni-Klinik zum Einsatz komme. Die Frage, warum kein Schrankensystem eingeführt wurde, das eine minutengenaue Abrechnung erlaubt und bei dem es in der Folge auch kein Überziehen der Parkzeit samt Verwarnungsgeld gibt, bleibt indes unbeantwortet. Dafür teilt das Marienkrankenhaus mit, dass künftig an allen drei Standorten des Verbundes Saar-Ost der Marienhausklinik GmbH, neben St. Wendel ist das die Marienhausklinik St. Josef Kohlhof sowie die Klinik in Ottweiler, das gleiche System zum Einsatz komme. Die Kohlhof-Klinik sei bereits im vergangenen Jahr damit ausgestattet worden, in Ottweiler sollen ab März Parkgebühren kassiert werden.

Mit den Parktickets solle - bezogen auf St. Wendel - erreicht werden, "dass zukünftig ein ausreichendes Parkplatzangebot zur Verfügung steht und gleichzeitig Dauerparker vom Klinikgelände ferngehalten werden". In der jüngeren Vergangenheit habe man vermehrt festgestellt, dass Parkplätze des Marienkrankenhauses als Park&Ride-Plätze genutzt worden seien. Ebenso wolle man dafür Sorge tragen, "dass die ebenfalls häufig widerrechtlich benutzten Parkplätze für Menschen mit Behinderung diesen wirklich zur Verfügung stehen und die notwendigen Rettungswege zukünftig frei gehalten werden".

Wäre dann noch das Thema "Ticket nachlösen", falls der Besuch einmal länger dauert. "Die Krankenhausleitung hat die Programmierung einer App in Auftrag gegeben, die eine Bezahlung per Handy oder Smartphone ermöglichen soll." Und um Patienten und Besucher, "die unser Krankenhaus nur für kurze Zeit besuchen, zu entlasten, werden wir in Kürze eine sogenannte ‚Brötchentaste' einführen". Wer diese Taste drückt, könne 20 Minuten kostenfrei parken.

Zum Thema:

Widerspruch gegen Verwarnungsgeld möglich (tog) Auf den Ticketautomaten ist die E-Mail-Adresse des Unternehmens zu finden, das den Parkplatz bewirtschaftet. Wer der Ansicht ist, zu unrecht eine Verwarnung samt Zahlungsaufforderung bekommen zu haben, könne seine Beschwerde an diese Adresse richten. Sollte der Widerspruch berechtigt sein, werde das Verfahren eingestellt, hat der für die Überwachung des Parkplatzes zuständige Mitarbeiter des Unternehmens erklärt.

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