Neue Dämmung zahlt sich aus

St Wendel · Das Haus muss neu verputzt werden. Ist man verpflichtet, zu dämmen? Eine Frage, die sich so machner Hausbesitzer stellen mag. In den meisten Fällen ja, sagt Werner Ehl, Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes.Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt nicht nur bei Neubauten Dämmstandards vor, sondern auch dann, wenn einzelne Bauteile, wie zum Beispiel die Außenwand, in einem erheblichen Umfang erneuert werden.

Ein neuer Verputz sei so ein Fall. Daraus folgt, dass meistens zusätzlich zum Verputz eine Wärmedämmung angebracht werden muss. Diese vom Staat erlassene Verordnung ist keine Willkür - dahinter steht auch ein Schutz des Bauherrn vor Fehlinvestitionen, sagt Werner Ehl. Denn die Mehrkosten einer Dämmung werden durch die eingesparten Energiekosten mehr als wettgemacht.

Termine zur persönlichen Beratung vereinbaren: Tel. (08 00) 8 09 80 24 00 (kostenfrei). In St. Wendel finden die Beratungen in der Welvertstraße 2 im Besprechungsraum statt. Terminvereinbarung beim Umweltamt: Tel. (0 68 51) 8 09 19 22. In Tholey finden die Beratungen im Rathaus statt. Terminvereinbarung: Tel. (0 68 53) 50 80.

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