Mindestlohn wirkt sich positiv auf St. Wendeler Land aus

St Wendel · Die Einführung des Mindestlohns hat sich im Landkreis St. Wendel positiv auf die Beschäftigungssituation ausgewirkt. Das ergibt eine Analyse, die die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in Auftrag gegeben hat.

 Grund zum Feiern: Das erste Jahr mit 8,50 Euro Mindestlohn war erfolgreich. Foto: NGG

Grund zum Feiern: Das erste Jahr mit 8,50 Euro Mindestlohn war erfolgreich. Foto: NGG

Foto: NGG

Ein Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zieht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für den Landkreis St. Wendel eine positive Bilanz. "Zum ersten Mal haben alle Beschäftigten einen festen Lohnsockel unter den Füßen - von der Küchenhilfe bis zur Verkäuferin im Backshop: Wer arbeitet, muss dafür mindestens 8,50 Euro pro Stunde bekommen", sagt Mark Baumeister. Für den Geschäftsführer der NGG Saar ist der gesetzliche Mindestlohn der "Einstieg in den Lohn-Aufstieg für Menschen, die zuvor mit Niedrigstlöhnen abgespeist wurden". Die NGG legt eine aktuelle "Mindestlohn-Analyse" vor, die das Pestel-Institut (Hannover) im Auftrag der Gewerkschaft gemacht hat. Die Wissenschaftler werteten dabei auch die Beschäftigungssituation im Landkreis St. Wendel aus: "Anstatt Servicekräfte oder Küchenpersonal zu entlassen, haben Hotels, Pensionen, Restaurants und Gaststätten neue Kräfte eingestellt. Insgesamt arbeiteten dort im Juni vergangenen Jahres immerhin 891 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte - und damit 3,6 Prozent mehr als noch im Vergleichsmonat des Vorjahres, als es den gesetzlichen Mindestlohn noch nicht gab", sagt Baumeister.

Die Beschäftigtenzahl insgesamt habe sich mit dem gesetzlichen Mindestlohn positiv entwickelt: Im Sommer des vergangenen Jahres gab es im Landkreis St. Wendel 756 Menschen mehr, die einen Job hatten, als noch im Sommer des Vorjahres. Nachdem sich die 8,50 Euro pro Stunde etabliert haben, will die Gewerkschaft einen Schritt weiter gehen. "Unser Ziel ist es, den Mindestlohn möglichst rasch auf zehn Euro pro Stunde anzuheben", sagt der Geschäftsführer.

Für die NGG Saar ist eine Erhöhung des Mindestlohns nur konsequent. Das zeige auch eine Renten-Berechnung des Bundesarbeitsministeriums: Um eine Rente von mindestens 769 Euro pro Monat - also gerade einmal die Grundsicherung im Alter - zu bekommen, müsse ein Beschäftigter mindestens 11,50 Euro pro Stunde verdienen - und das 45 Jahre lang bei einer Vollzeitstelle. "Ein Leben lang arbeiten und dann doch nur Alters-Hartz-IV bekommen - das kann und das darf es nicht sein. Der gesetzliche Mindestlohn steckt noch in den Kinderschuhen. Aber wir werden ihn groß bekommen", ist sich der NGG-Geschäftsführer sicher.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort