Mitteilung aus dem Landratsamt Landkreis fördert Jugendarbeit

St. Wendel · Die überarbeitete Richtlinie zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit im Landkreis St. Wendel ist am 1. Juli in Kraft getreten. „Die Richtlinie bildet die Grundlage für die Förderung von Maßnahmen und Projekten von Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen durch den Landkreis St. Wendel“, erklärt eine Sprecherin des Landratsamtes.

Neben inhaltlichen Änderungen sei vor allem die Höhe der Zuschüsse neu festgelegt worden. Förderfähige Angebote der außerschulischen Jugendarbeit sind etwa Maßnahmen der Jugend- und Mitarbeiterbildung, Freizeitmaßnahmen, Veranstaltungen, die Unterhaltung von Jugendräumen oder Projektarbeit.

Die Richtlinie ist auf der Webseite des Landkreises St. Wendel www.Landkreis-St-Wendel.de (unter: Leben, Soziales, Gesundheit – Kinder und Jugend – Jugendförderung) zu finden. Ebenso stehen dort die entsprechenden Antrags- und Nachweisformulare zur Verfügung.

Weitere Informationen und Beratung: Kreisjugendamt St. Wendel,
Tel. (0 68 51) 8 01 51 03 oder 8015104, E-Mail: Kreisjugendamt@lkwnd.de

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