Kreistagsarbeit wird um Einwohnerfragestunden erweitert

St Wendel · Bereits im November hat der St. Wendeler Kreistag eine neue Geschäftsordnung abgesegnet. Diese gilt seit 1. Januar und sieht unter anderem vor, die Bürgerbeteiligung für die Kreistagsarbeit zu erweitern.

Deshalb gibt es künftig mindestens zwei Mal im Jahr eine Fragestunde - und zwar vor der Kreistagssitzung. Die erste ist am Montag, 18. Mai; die zweite am Montag, 23. November. Dabei können sich Einwohnern mit Fragen an die Kreisverwaltung wenden oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Diese sind an den Landrat schriftlich spätestens drei Arbeitstage vor der jeweiligen Kreistagssitzung zu richten; für die erste Einwohnerfragestunde somit bis spätestens Montag, 11. Mai. Der Landrat anworte in der Regel mündlich während der Kreistagssitzung sofern der Fragesteller persönlich anwesend ist, heißt es aus der Pressestelle des Landkreises.

landkreis-st-wendel.de

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