Jagdgenossenschaft Marther Jagdgenossenschaft kommt zusammen

Marth · Die Jagdgenossenschaft Marth lädt alle Jagdgenossen sowie deren Partner zur Genossenschaftsversammlung. Und zwar am Samstag, 23. Februar, im Schulungsraum der Feuerwehr in Marth.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind die Eigentümer der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Marth gehörenden Grundfläche. Wird ein Jagdgenosse durch eine andere Person vertreten, so ist eine schriftliche Vollmacht in der Versammlung vorzulegen, wie die Genossenschaft mitteilt. Die Versammlungsmitglieder sind demnach zudem gehalten, vor Beginn der Versammlung die Größe ihrer bejagbaren Fläche in dem ausgelegten Flächenverzeichnis einzutragen beziehungsweise zu ergänzen.

Anträge seien schriftlich drei Tage vor der Sitzung dem Jagdvorsteher vorzulegen.

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