Urweiler Erben Generalversammlung bei der Waldgehöferschaft

URWEILER · Seit 150 Jahren besteht der Sinn der Urweiler Erbengemeinschaft darin, im Gemeinschaftswald den Holzbedarf der Mitglieder zu decken.

Die Generalversammlung der Waldgehöferschaft Urweiler Erben findet am Samstag, 20. Januar, 20 Uhr, im Nebensaal des Gasthauses Rammacher, statt. Wichtigster Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des Vorstandes. Ferner geht es um Tausch von Waldflächen mit Privateigentümern.

Waldgehöferschaften gibt es nur im Raum Trier und im nördlichen Saarland. Der eigentliche Sinn einer Mitgliedschaft in der Urweiler Erbengemeinschaft besteht seit 150 Jahren darin, im Gemeinschaftswald den Holzbedarf der Mitglieder zu decken.

Als Mitglied der Erbengemeinschaft muss man Anteile besitzen. Wer in die Gemeinschaft eintreten will, muss ein Mitglied finden, das seine Anteile verkauft. Meistens werden die Anteile aber von den Besitzern an ihre Kinder vererbt, daher der Name Erbengemeinschaft. Seit 2001 ist Hermann Jenni Vorsitzender der Waldgehöferschaft.

Auskunft beim Vorsitzenden Hermann Jenni, Tel. (0 68 51) 17 27 oder E-Mail: jenni.hermann@t-online.de

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