Ortsvorsteherin in Werschweiler Wegen fünf Kilometern Amt niedergelegt
Werschweiler · Dagmar Cullmann ist umgezogen und darf daher nicht länger Ortsvorsteherin in Werschweiler sein.
Etwa fünf Minuten beträgt die Fahrt über die Kuppe der L 131 von der Kreisstadt St. Wendel bis in den Stadtteil Werschweiler. Wegen der laut Routenplaner angegebenen Entfernung von mehr als fünf Kilometern hat Dagmar Cullmann am 3. Januar ihren ehrenamtlichen Posten als Ortsvorsteherin in Werschweiler niederlegen müssen. „Ich bin von Werschweiler nach St. Wendel umgezogen, und damit habe ich automatisch die Wählbarkeit verloren und darf das Amt der Ortsvorsteherin nicht mehr weiter ausüben“, erklärt Cullmann. Sie habe zuvor die Statuten abgeklopft, aber daran sei in ihrem Fall nichts zu ändern. Deshalb hat die Ortsvorsteherin im konkreten Fall gemäß Paragraf 72 des Kommunalverwaltungsgesetzes (KWG) gehandelt, ihr Amt niedergelegt und Peter Klär (CDU), den Bürgermeister der Kreisstadt St. Wendel, darüber informiert.