Bienenzüchter fordern Strafe

St. Wendel · Der Vertrauensverlust ins regionale Produkt Honig ist nach Ansicht der Saar-Imker immens. Nach dem Betrugsfall in St. Wendel versichert der Verband den Verbrauchern, dass die meisten Bienenzüchter ehrlich seien.

 Südeuropäischer Honig unter St. Wendeler Etikett: Imkerbund verärgert. Symbolfoto: dpa/Oliver Berg

Südeuropäischer Honig unter St. Wendeler Etikett: Imkerbund verärgert. Symbolfoto: dpa/Oliver Berg

Auf das Urteil gegen einen Bienenzüchter aus dem St. Wendeler Land hat der Landesverband Saarländischer Imker reagiert. Demnach sei dessen "Verhalten […] nicht zu entschuldigen", heißt es dazu in einer Stellungnahme, die der Verband auf seiner Internetseite verbreitet. "Er hat der Imkerei großen Schaden zugefügt sowie das Vertrauen treuer Honigkunden in die Qualität und korrekte Kennzeichnung eines Naturproduktes nachhaltig beschädigt", wertet die Verbandsspitze. Der Verurteilte habe durch seinen Betrug die Arbeit vieler Kollegen "zu Unrecht in Verruf gebracht". Denn dieser juristische Einzelfall ziehe den gesamten Einsatz für ein "regionales und qualitativ hochwertiges Lebensmittel" in Misskredit. Unterzeichnet ist das Schreiben vom Landesimkervorsitzenden Frank Nieser und von dessen Stellvertreter Christian Pfeil.

Zur Erinnerung: Der Hobby-Imker hatte 2013 seinem Honig wohl Honig aus Spanien beigemischt, wie es hieß, aber unter dem Label "Echter Deutscher Honig " verkauft. Ein Züchterkollege hatte den Honig entdeckt und unersuchen lassen. Aufgetaucht waren Gläser im Wendelinushof, wohin sie über die Lebenshilfe in Spiesen-Elversberg gelangt waren. Kontrollen brachten das 2013 ans Licht. Damals wurden auch im Neunkircher Edeka-Markt Schneider Gläser des Hönigs sichergestellt. Anfang 2016 war Verhandlung (wir berichteten).

Wegen des immensen Schadens für die saarländischen Imker "unterstützt der Landesverband […] weitere rechtliche Schritte des Deutschen Imkerbundes". Eine Verbandsstrafe sei angesichts des Vergehens angebracht. Aus formalen Gründen könne der Landesverband rechtlich nicht tätig werden. Er empfiehlt indes dem Ortsverein des straffälligen Imkers sowie dem St. Wendeler Kreisverband, "durch entsprechende Beschlüsse auf Basis ihrer jeweiligen Satzungen in geeigneter Weise sehr deutlich zu machen, dass sie Fehlverhalten dieser Art nicht dulden", formulieren es die Landesvertreter nachdrücklich.

Ungeachtet der möglichen verbandsinternen Verfahren auf Bundesebene gegen den Hobby-Imker aus dem St. Wendeler Land kündigt der saarländische Verband einen Ausbau der internen Qualitätskontrollen an. So sei für den entsprechenden Fachbereich das Budget auf 6000 Euro pro Jahr verdoppelt und eine länger freie Stelle des Fachwarts wiederbesetzt worden. Bereits vor dem Landesverband Saarländischer Imker hatte sich der Verband der Imker im Kreis St. Wendel zu dem Urteil gegen eines seiner Mitglieder wegen Betrugs zu Wort gemeldet und "den Vorfall außerordentlich" bedauert.

Brisant nur: Bereits Anfang 2015 hatte das Imkerbund-Fachblatt DIB-Aktuell auf Bundesebene über den saarländischen Fall berichtet. Allerdings war damals dem Verband an einer öffentlichen Aufarbeitung offensichtlich nicht gelegen. Denn wörtlich hieß es zu der Anzeige eines Imkers bei der Polizei in einem entsprechenden Beitrag: "Sinnvoller wäre sicher gewesen, den Verband über die Vorgehensweise zu informieren. Dadurch wird der Fall nun […] öffentlich und nicht nur die Warenzeichennutzer in der Region, sondern auch alle Imker an den Pranger gestellt." Im Weiteren wird die Bundesgeschäftsführerin Barbara Löwer sogar zitiert, wonach sie fordert, "solche Angelegenheiten "grundsätzlich erst im Verband" zu regeln.

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Auf einen BlickAuslöser für diese heftige Reaktion seitens des Landesverbands Saarländischer Imker war ein Urteil am St. Wendeler Amtsgericht: Ein Hobby-Bienenzüchter war von einem Richter wegen Verstoßes gegen die Honigverordnung sowie das Markengesetz verurteilt worden. Außerdem machte er sich des Betrugs schuldig. Der 72-Jährige hatte laut Staatsanwalt bereits 2013 Waldhonig aus Südeuropa in Gläser mit dem Emblem "Echter deutscher Honig " abgefüllt und als Produkt aus dem St. Wendeler Land verkauft. Die Produkte waren in Geschäften der Region aufgetaucht. Außerdem entdeckten Gutachter Spuren südländischen Blütengolds in weiteren Honigerzeugnissen. Dies wurde aber im Prozessverlauf fallen gelassen. Der Richter verhängte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Konkret: Sollte sich der Verurteilte in den kommenden zwei Jahren etwas zuschulden kommen lassen, muss er 3200 Euro Strafe zahlen. Davon unberührt bleibt eine Summe von 1000 Euro, die er der Kinderhospizhilfe Saar in Neunkirchen überweisen muss. hgn

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