Arzt in Niederkirchen „zwingend erforderlich”

Niederkirchen · Bürgermeister Peter Klär appelliert an die Kassenärztliche Vereinigung, den Sitz des Arztes zur Wiederbesetzung freizugeben

 Bürgermeister Peter Klär. Foto: B&K

Bürgermeister Peter Klär. Foto: B&K

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Das Ostertaldorf Niederkirchen verliert seine eigene Arztpraxis (wir berichteten). St. Wendels Bürgermeister Peter Klär (CDU) bezieht in einer Pressemitteilung Stellung zu diesem konkreten Fall und zum Thema medizinische Versorgung in St. Wendel

Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung liege bei der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland (KV Saarland), so Klär. Deren Bedarfsplanung verfolge das Ziel, durch eine kleinräumige Planung eine bessere medizinische Versorgung der Bevölkerung zu ermöglichen. "Gerade dies ist für das Einzugsgebiet des Ostertals mit 4500 Einwohnern als regionalem Siedlungsraum besonders wichtig". Der Bürgermeister sieht im konkreten Fall Handlungsbedarf von Seiten der KV Saarland. Er argumentiert, dass es innerhalb der kassenärztlichen Bedarfsplanung durchaus möglich sei, steuernd auf die Besetzung der Arztsitze einzuwirken. Klär: "Die Praxis in Niederkirchen ist versorgungsrelevant. Ich appelliere daher an die KV Saarland, den dortigen Sitz des Kassenarztes zur erneuten Wiederbesetzung freizugeben." Aufgrund der Siedlungsstruktur bewertet der Verwaltungschef dies als zwingend erforderlich. Klär sieht Niederkirchen zudem als durchaus attraktiven Praxisstandort. "Mit der Kindertagesstätte und der Grundschule übernimmt Niederkirchen eine wichtige Funktion als ergänzendes Infrastrukturzentrum, insbesondere für den östlichen Teil der Kreisstadt. Zudem zeichnet sich der Ort durch ein reges Vereinsleben aus und ist hinsichtlich der alltäglichen Versorgung gut aufgestellt."

Klär hält es zudem grundsätzlich für angebracht, die Einteilung der Versorgungsbereiche zu überdenken. "Das Ziel muss sein, durch eine kleinteilige Planung eine bessere medizinische Versorgung der Bevölkerung zu ermöglichen." Es bestehe innerhalb der Bedarfsplanungs-Richtlinien die Möglichkeit einer Sonderbedarfszulassung, wenn die Besetzung eines zusätzlichen Vertragssitzes unabdingbar ist, um einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf zu decken. Nach Einschätzung Klärs ist dies im Ostertal gegeben. "Mein Anliegen ist es, dass die Kassenärztliche Vereinigung Saarland für den Versorgungsbereich Ostertal dessen Besonderheiten berücksichtigt."

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