IG Bau „Überfälliger Kraftakt am Arbeitsmarkt“

St. Wendel · 3,1 Millionen Euro gegen Dauer-Arbeitslosigkeit im Landkreis St. Wendel: Industriegewerkschaft Bau begrüßt Jobzuschüsse für 380 Langzeitarbeitslose.

Im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit bekommt der Landkreis St. Wendel zusätzliche 3,1 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Damit werden bis zum Jahr 2022 insbesondere Lohnzuschüsse für Unternehmen bezahlt, die Langzeitarbeitslose regulär anstellen. Das teilt die Industriegewerkschaft (IG) Bauen-Agrar-Umwelt mit. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen aus dem Bundesarbeitsministerium. Demnach erhalten die Jobcenter im ganzen Saarland wegen des sogenannten Teilhabechancengesetzes 75 Millionen Euro zur Förderung von Langzeitarbeitslosen.

IG Bau-Bezirksvorsitzender Marc Steilen spricht von einem überfälligen „Kraftakt am Arbeitsmarkt“. Die Bundesmittel könnten dafür sorgen, einen großen Teil der Menschen, die oft seit Jahren ohne Job sind, in „Lohn und Brot“ zu bringen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es im Landkreis St. Wendel aktuell rund 380 Langzeitarbeitslose. Ihre Zahl ging zwar in den vergangenen zehn Jahren um 37 Prozent zurück – „ist aber mit Blick auf die gute Lage am Arbeitsmarkt immer noch viel zu hoch“, erklärt Marc Steilen.

Die Gewerkschaft begrüßt insbesondere, dass sich die Zuschüsse an Tariflöhnen statt nur am Mindestlohn orientieren. „Langzeitarbeitslose werden nicht als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt. Wenn im Betrieb ein Tarifvertrag gilt, dann werden auch sie nach Tarif bezahlt und nicht mit dem Mindestlohn von aktuell 9,19 Euro pro Stunde abgespeist“, betont Steilen.

Um Langzeitarbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen, sei es zudem nötig, deutlich mehr für die Qualifizierung zu tun, so der Gewerkschafter. „Wer seit Jahren arbeitslos ist, muss erst einmal fit gemacht werden, um im Arbeitsalltag klarzukommen. Dabei ist die technische Entwicklung rasant. Auf dem Bau waren Smartphones und Tablet-Computer noch vor ein paar Jahren eine Seltenheit – heute ist der souveräne Umgang damit häufig ein Muss“, erläutert der IG Bau-Bezirksvorsitzende

Das seit Januar geltende Teilhabechancengesetz sieht Lohnzuschüsse für Langzeitarbeitslose für die Dauer von bis zu fünf Jahren vor. Für Menschen, die mehr als sechs Jahre lang arbeitslos waren, übernimmt das Jobcenter die Lohnkosten über drei Jahre voll. Bei Arbeitslosen, die mindestens zwei Jahre ohne Job waren, liegt der Zuschuss für Unternehmen bei 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr.

Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet auf der Online-Plattform des Bundesarbeitsministeriums: www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/
Sozialer-Arbeitsmarkt/sozialer-arbeitsmarkt

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