Richtiges Verhalten schützt bei Unwettern

St. Wendel. Unwetter wie Sturm oder Wärmegewitter treten oft so plötzlich auf, dass eine Vorbereitung gegen ihre Auswirkungen kaum möglich ist. Aber bei schweren Gewittern, Sturmböen oder auch Wirbelstürmen bleibt durch die Unwetterwarnungen in den Medien vielfach genug Zeit, die Gefahren zu reduzieren und Schäden zu vermeiden oder zu mindern

St. Wendel. Unwetter wie Sturm oder Wärmegewitter treten oft so plötzlich auf, dass eine Vorbereitung gegen ihre Auswirkungen kaum möglich ist. Aber bei schweren Gewittern, Sturmböen oder auch Wirbelstürmen bleibt durch die Unwetterwarnungen in den Medien vielfach genug Zeit, die Gefahren zu reduzieren und Schäden zu vermeiden oder zu mindern. Dabei ist es wichtig, dass die Wetterberichte verfolgt und Unwetterwarnungen befolgt werden, rät die Feuerwehr. Generell sollten bei Unwettern griffbereit sein: ein netzunabhängiges UKW-Radio mit ausreichenden Batterien, netzunabhängige Lichtquellen wie zum Beispiel Taschenlampen und Kerzen sowie Notgepäck und Dokumentensicherung für den Fall, dass die Wohnung verlassen werden muss.Gegenstände auf Terrassen, Balkonen und in Gärten sollen gesichert werden, wenn sie sich nicht in ein Gebäude bringen lassen. Fahrzeuge sollen sicher abgestellt werden und die Wasserabläufe auf dem Grundstück oder an den Dachrinnen sollen gereinigt werden.Bei Unwettern sollen feste Gebäude aufgesucht werden. Wälder sind zu meiden. Bei Gewittern sollte man sich nicht unter Bäumen oder in der Nähe von Gewässern aufhalten. Falls man im Freien überrascht wird, kann man sich in eine Senke hocken.Türen und Fenster sowie Dachluken sollen geschlossen werden, damit kein Wasser in den Wohnbereich eindringen kann. Es sollte auch kein Durchzug entstehen. Bei sehr starken Niederschlägen könnte Wasser in die tiefer gelegenen Räume (Keller) eindringen. Darum sollten dort elektrische Geräte vom Netz genommen werden. Wenn jemand verletzt wird, soll erste Hilfe geleistet und ein Notruf ausgelöst werden. Wenn bei einem Unwetter Schäden oder Bedrohungen durch Feuer, Wasser oder Sturm entstanden sind, soll die Feuerwehr verständigt werden, damit die Gefahr beseitigt werden kann oder eine Absperrung erfolgt. red

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