Blaulicht Damit Streiche nicht zu Straftaten werden

St. Wendel · „Süßes oder Saures“ – mit dieser konkreten Ansage, die allerdings meist im Spaß gemeint ist, ziehen Kinder an Halloween, 31. Oktober, wieder durch die Straße. Damit Streiche als Rache für fehlende süße Spenden nicht zum Fall für die Polizei werden, hat sich Armin Stengel, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Nordsaarland, im Vorfeld des Fests an die Redaktion gewandt.

In einer Mitteilung hat er ein paar „Denkanstöße“ zusammengestellt. „Die Polizei ist grundsätzlich kein Spielverderber, jedoch dafür da, andere vor Schäden zu bewahren“, so Stengel.
So ist es beispielsweise verboten, Gegenstände in den öffentlichen Verkehrsraum zu verbringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Das gelte auch beim Werfen von Eiern. Da sich der Fahrer plötzlich erschrecken und die Kontrolle über sein Auto verlieren könnte. Die Halloween-Geister sollten aber auch an ihre eigene Sicherheit denken, mahnt der Polizist. Wenn Kinder oder Jugendliche durch die Straßen ziehen, werden sie von Autofahrern besser erkannt, wenn reflektierende Accessoires an der Kleidung angebracht sind. Generall sollten die Kinder stark befahrende Straßen für ihre Beutezüge meiden.

Das Beschmieren von Fahrzeugen, Hauswänden und dergleichen kann sich schnell zu einem Halloween-Schreck entwickeln, der unter Umständen  teuer werden kann, erinnert Stengel. Daher bitte er auch die Eltern, mit ihren Kindern vor Halloween den Unterschied zwischen Streich und Straftat zu besprechen.< siehe auch Seite C 5

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