Wildwechsel Im Kreis steigt die Anzahl der Wildunfälle

St. Wendel · Die Polizei rät: An Waldstücken und Feldern die Geschwindigkeit anzupassen und vorsichtig zu fahren.

 Tiere kennen keine Verkehrsregeln. Übergangsbereiche zwischen Wald- und Feldzonen sind besonders gefährlich.

Tiere kennen keine Verkehrsregeln. Übergangsbereiche zwischen Wald- und Feldzonen sind besonders gefährlich.

Foto: obs/Olaf Tiedje

Im St. Wendeler Land kommt zurzeit vermehrt zu Wildunfällen. Die Beamten der Polizeiinspektion Nordsaarland würden insbesondere nachts und in den frühen Morgenstunden eine deutliche Steigerung registrieren.

„Übergangsbereiche zwischen Wald- und Feldzonen stellen besondere Gefahrenbereiche dar“, erklärt Polizeihauptkommissar Armin Stengel. Dort müssten Autofahrer regelmäßig mit Wildwechsel rechnen, da die Tiere zur Nahrungsaufnahme vom Wald auf die Felder ziehen und danach wiederum den Schutz der Wälder suchen. Diese Zonen seien mit dem Verkehrszeichen „Achtung Wildwechsel“ gekennzeichnet. Die Polizei rät dazu, in diesen Bereichen die Geschwindigkeit zu verringern, Abstände einzuhalten und stets bremsbereit zu sein. Sie weist auch darauf hin, dass ein Tier die Straße selten alleine überquert. Daher müssten Autofahrer immer mit Nachzüglern rechnen.

Doch wie sollten sich Verkehrsteilnehmer verhalten, wenn es doch zum Unfall kommt? „Ist ein Zusammenstoß trotz Vollbremsung unvermeidlich, sollte das Lenkrad fest- und das Fahrzeug in der Spur gehalten werden“, empfiehlt Stengel. Ausweichmanöver gelte es zu vermeiden, da es so unter Umständen zu lebensgefährlichen Situationen kommen kann.

Autofahrer sollten nie versuchen, ein verletztes Tier zu berühren oder gar einzufangen. „Lebende Tiere muss man immer in Ruhe lassen“, betont der Polizeihauptkommissar. Es bestehe die Gefahr, dass Krankheiten übertragen werden. Außerdem seien verletzte Tiere oft aggressiver.

Stengel erklärt, dass man Rehe, Füchse und anderes Wild niemals mitnehmen darf. Damit mache man sich der Wilderei schuldig. Es drohe eine Strafanzeige gemäß Paragraph 292 des Strafgesetzbuches. In jeden Fall sollten Autofahrer Wildunfälle immer bei der Polizei oder Forstdienststelle melden.

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