Neue Sätze gelten rückwirkend für August Gemeinde Oberthal senkt Eltern-Beiträge für die Kita

Oberthal · Damit folgt die Kommune den Vorgaben des „Gute-Kita-Gesetzes“. Außerdem beteiligt sich Oberthal an einem Beratungsprojekt.

 Blick auf die Kindertagesstätte in Güdesweiler. Sie ist die einzige kommunale Einrichtung in der Gemeinde Oberthal.

Blick auf die Kindertagesstätte in Güdesweiler. Sie ist die einzige kommunale Einrichtung in der Gemeinde Oberthal.

Foto: B&K/Bonenberger/

Die Gesichter der Kollegen sind inzwischen vertraut. Erste Ausschuss-Sitzungen liegen hinter den gewählten Bürgervertretern. Der neue Oberthaler Gemeinderat kehrt zur alten Routine zurück. Wobei es bei der jüngsten Sitzung – die erste nach der konstituierenden – dann doch noch eine Neuerung gab. Der frisch gewählte Erste Beigeordnete Dirk Schäfer (CDU) übernahm die Leitung, da Bürgermeister Stephan Rausch (CDU) krankheitsbedingt passen musste.

Zum Warmwerden war die im öffentlichen Teil abzuarbeitende Tagesordnung mit drei Punkten an diesem Abend übersichtlich. Im Fokus stand das Thema Kindertagesstätte. Die kommunale Einrichtung der Gemeinde Oberthal ist in Güdesweiler. Eltern, die ihren Nachwuchs dort betreuen lassen, zahlen künftig weniger. Die Mitglieder des Gemeinderates haben einstimmig für ihre Kommune die Weichen für jene Änderungen gestellt, die das „Gute-Kita-Gesetz“ vorsieht.

Bislang war es so, dass die Eltern durch entsprechende Beiträge 25 Prozent der Personalkosten übernommen haben. Seit dem 1. August beträgt die Summe der Elternbeiträge höchstens 21 Prozent der Personalkosten. Damit nicht genug. Der Satz soll weiter sinken – insgesamt um die Hälfte bis 2022. Die Anpassung wird schrittweise umgesetzt: im Jahr 2020 höchstens 17 Prozent, 2021 höchstens 13 Prozent und ab 2022 höchstens 12,5 Prozent. Stichtag ist jeweils der 1. August.

„Das bedeutet in Teilen für die Eltern eine Entlastung“, sagte Dirk Schäfer. „Für die Gemeinde hingegen eine finanzielle Mehrbelastung.“ Das jährliche Einnahmedefizit summiere sich auf rund 23 000 Euro. Diesen Differenzbetrag gleiche zwar zunächst der Landkreis aus. „Er kommt aber über die Kreisumlage quasi zu uns zurück.“ Das sah der Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Schäfer, genauso und sprach vom „Kreislauf des kommunalen Geldverschiebebahnhofs“.

Eine weitere Entlastung für Eltern soll die neue Geschwisterregelung bringen. Bislang gab es eine Beitragsminderung für das zweite Kind einer Familie nur dann, wenn das erste Kind nicht älter als 14 Jahre war. Ab sofort werden bei der Höhe der Kita-Beiträge alle kindergeldberechtigten Kinder einbezogen.

Aktuell besuchen 76 Kinder den Kindergarten. 17 Kinder werden in der Krippe betreut. Im kommenden Jahr sind veränderte Öffnungszeiten in der Güdesweiler Einrichtung geplant. Diese wurden bereits in der Aufstellung der neuen Beitragslisten bedacht. Die Regelzeit soll künftig von 7.30 bis 13.30 Uhr dauern, die Erweiterte Betreuungszeit von 7 bis 14 Uhr. Bei einem Ganztagsplatz ist der Nachwuchs von 7 bis 17 Uhr versorgt.

Der Vergleich der alten und neuen Elternbeiträge für das erste Kind zeigen, dass die finanzielle Entlastung vor allem im Krippenbereich spürbar ist. Für die Regelzeit im Kindergarten zahlten Eltern monatlich bislang 107 Euro, jetzt sind es 100 Euro (im Jahr 1200 Euro), in der Ganztagsbetreuung waren es 163 Euro gegenüber nun 160 Euro. In der Krippe (Regelzeit) kostete die Betreuung die Eltern zuletzt 240 Euro im Monat, jetzt rund 200 Euro; waren die Kleinen den ganzen Tag in der Krippe kostete dies 360 Euro, rückwirkend zum 1. August nur noch 330 Euro.

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