Private Feiern müssen bei Gemeinde angemeldet sein

Oberthal · Die Gemeinde Oberthal hat ihre Entgeltordnung für die Nutzung gemeindeeigener Hallen und des Dorfgemeinschaftshauses in Gronig geändert. Wie Bürgermeister Stephan Rausch (CDU ) während der jüngsten Sitzung berichtete, hatten Vereine in der Vergangenheit von ihnen angemietete Räume für private Feste zur Verfügung gestellt.

Sprich: Sie haben untervermietet. "Und das, ohne die Gemeinde in Kenntnis zu setzen", so Rausch. Das soll sich mit der neuen Ordnung ändern. Auf Wunsch des Groniger Ortsrats kann das Dorfgemeinschaftshaus für private Feiern genutzt werden. Ohne Umweg über einen Verein. Veranstaltungen (inklusive Nutzung der Küche) kosten 50 Euro pro Tag. Wer auf dem Vorplatz feiert, Toiletten und Elektroanlagen nutzt, zahlt ebenfalls 50 Euro . Für die Nutzung der Flure (plus Toiletten) fallen während der Veranstaltung 100 Euro von Mai bis Ende September an, 150 Euro von Oktober bis April. Letzteres begründete die Verwaltung mit höheren Heizkosten . Mit Flur-Nutzung, so Rausch, ist das aktive Einbeziehen der Flure in die Feier gemeint. Und nicht der Flur als Weg zwischen Saal und Toiletten. Werden die Räume zum Auf- und Abbau vor oder nach der Feier gebraucht, so werden zehn Euro pro Tag fällig. Außerdem müssen Feste 14 Tage vor dem Termin bei der Gemeinde angemeldet sein. Diese Regelungen segnete der Rat ab.

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