Ortsvorsteher haben Handlungsspielraum für Markt und Kirmes

Oberthal · Künftig haben die Ortsvorsteher in der Gemeinde Oberthal Handlungsspielraum, was das Erheben von Gebühren bei Märkten und Kirmessen betrifft. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinderat jetzt einstimmig gefasst.

Demnach liegt die Gebühr pro laufendem Meter beispielsweise bei Wochenmärkten zwischen 0 und 1,50 Euro, bei Fahrgeschäften zwischen 0 und 12,50 Euro oder bei Verkaufsgeschäften zwischen 0 und 7,50 Euro Euro. Zum Vergleich: Bislang war alles exakt geregelt. Stände-Inhaber zahlten beim Wochenmarkt 1,50 Euro pro laufendem Meter, Verkaufsgeschäfte Schmuck fünf Euro, Karussells wie Autoscooter mit recheckigem Grundriss zehn Euro. Was bleibt, ist die Aufteilung je nach Ortsteil. Demnach ist bei Veranstaltungen in Oberthal die errechnete Gesamtgebühr zu erheben, bei Veranstaltungen in Gronig und Güdesweiler jeweils die Hälfte und in Steinberg-Deckenhardt ein Viertel der Gesamtgebühr.

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