Neue Gebührensatzung verabschiedet

Oberthal · Die Mitglieder des Oberthaler Gemeinderates haben eine neue Abwassergebührensatzung auf den Weg gebracht. Diese regelt die gesplittete Abwassergebühr. Eine Neuerung für die Bürger. Deshalb gibt es Informationsabende.

Zum 1. Januar 2017 führt die Gemeinde Oberthal die gesplittete Abwassergebühr ein (wir berichteten). Die Vorbereitungen laufen bereits jetzt auf Hochtouren. Per Post ging ein Merkblatt samt Erhebungsbogen an die Bürger raus. Denn die Verwaltung braucht einige Angaben, um die Gebühr korrekt errechnen zu können. Denn jetzt spielt nicht mehr nur das Frischwasser, sondern auch Schmutzwasser und Niederschlagswasser eine Rolle. Ob die neue Gebühr nun höher oder niedriger ausfällt als bisher, kommt auf die Voraussetzungen des Einzelnen an. Es gilt die Faustregel: Wer einen hohen Wasserverbrauch , aber eine geringe versiegelte Fläche hat und somit weniger Niederschlagswasser in den Kanal einleitet, zahlt eher weniger. Niedriger Wasserverbrauch und eine große versiegelte Fläche führt zu eher höheren Kosten. So ist es auf dem Merkblatt zu lesen. Auch die Mitglieder des Gemeinderates beschäftigten sich erneut mit der neuen Gebühr und brachten eine Abwassergebührensatzung einstimmig (eine Enthaltung) auf den Weg.

Hierin wird die versiegelte Fläche nach deren Beschaffenheit genauer definiert. Wie Kämmerer Jochen Klemm erklärte, hat sich die Verwaltung für die Einteilung der Versiegelungsgrade in drei Stufen entschieden. Rasen, Sand oder Kies gelten als wasserdurchlässig und somit als schwach versiegelte Flächen. Sie werden mit dem Faktor null berechnet. Stufe zwei sind die wasserteildurchlässigen Flächen wie Rasengittersteine oder Granitpflaster mit Splittfuge. Sie erhalten den Faktor 0,5. Als wasserundurchlässig gelten Verbundsteine, Asphalt oder Beton. Berechnungsfaktor: 1,0.

Auch Zisternen am Haus müssen gemeldet werden und spielen eine Rolle bei der Abwassergebühr. Um den Einbau mehrerer Zähler zu vermeiden, bietet die Gemeinde hier eine Pauschalregelung an: ein 15-prozentiger Aufschlag auf die Frischwassermenge.

Zum besseren Verständnis rechnete Klemm ein Beispiel vor. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Wasserverbrauch von 140 Kubikmetern (40 Kubikmeter davon für die Toilette) und einer versiegelten Fläche von 200 Quadratmetern zahlt 630 Euro im Jahr. Nutzt diese Familie Regenwasser für die Toilettenspülung, so zahlt sie (mit der Pauschalregelung) 543 Euro im Jahr. Erfolgt die Gebührenberechnung durch Zähler-Messungen, würde die Familie 594 Euro zahlen.

Bis zum 30. April müssen die Bürger den Erhebungsbogen ausfüllen. Um Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr und den Angaben auf dem Bogen klären zu können, bietet die Gemeinde vier Informationsabende an.

Infoveranstaltungen:

Oberthal : Dienstag, 23. Februar, 19 Uhr im Landhotel Rauber. Gronig: Donnerstag, 25.Februar, 19 Uhr im Gasthaus Zum Krug im grünen Kranze.

Steinberg-Deckenhardt: Dienstag, 1. März, 19 Uhr Gasthaus Steinberger Stuben.

Güdesweiler: Donnerstag, 3. März, 19 Uhr Gasthaus

Zum Flare.

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