Im Drogenrausch auf frisiertem Roller mit falschem Kennzeichen

Primstal · Mit einer ganzen Palette mutmaßlicher Gesetzesverstöße hat es am Montag die Türkismühler Polizei zu tun bekommen. Demnach fiel eine Frau auf, die in Primstal durch die Gegend chauffierte. Wie ein Behördensprecher berichtet, war die 30-Jährige gegen Mittag bei einer Routinekontrolle einer Streife aufgefallen. So soll die Primstalerin kurzerhand das Nummernschild eines motorisierten Zweirades abmontiert und an ihren eben nicht zugelassenen Roller angeschraubt haben. Dann startete sie durch, zog ihre Runden durch den Nonnweiler Ortsteil. Die Ermittler erkannten jedoch sofort, dass Kennzeichen und Gefährt nicht zusammengehörten. Blutprobe angeordnet

Mit einer ganzen Palette mutmaßlicher Gesetzesverstöße hat es am Montag die Türkismühler Polizei zu tun bekommen. Demnach fiel eine Frau auf, die in Primstal durch die Gegend chauffierte. Wie ein Behördensprecher berichtet, war die 30-Jährige gegen Mittag bei einer Routinekontrolle einer Streife aufgefallen.

So soll die Primstalerin kurzerhand das Nummernschild eines motorisierten Zweirades abmontiert und an ihren eben nicht zugelassenen Roller angeschraubt haben. Dann startete sie durch, zog ihre Runden durch den Nonnweiler Ortsteil. Die Ermittler erkannten jedoch sofort, dass Kennzeichen und Gefährt nicht zusammengehörten.
Blutprobe angeordnet

Doch dabei sollte es längst nicht bleiben: Denn der Roller war "offenbar leistungsgesteigert", wie es die Beamten nennen. Umgangssprachlich: Die Maschine war frisiert - was sich zudem negativ für die Dame auf dem Sattel auswirkte. Denn für die nun mögliche höhere Geschwindigkeit und größere Pferdestärke hatte sie keinen Führerschein.

Ohnehin hätte sie nicht am Lenker sitzen dürfen. Denn die Polizisten wurden auf "Ausfallerscheinungen" aufmerksam. Dies ließ den Schluss zu, dass sie Rauschgift intus hatte. Um das auch medizinisch zu untermauern, ordneten die Ermittler eine Blutprobe an.

Für die Fahrerin bedeutet dies gleich mehrere Ermittlungsverfahren: unter anderem wegen Urkundenfälschung, wegen Fahrens unter Drogeneinfluss und wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

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