Hausbesitzer müssen in Nonnweiler höhere Grundsteuer zahlen

Nonnweiler · Viele Kommunen im Land erheben 2015 höhere Realsteuern. Auch Nonnweiler. Allerdings bleiben hier die Sätze für Gewerbe- und Grundsteuer A gleich. Mehr bezahlen müssen Hausbesitzer über die Grundsteuer B.

Die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke steigt in der Gemeinde Nonnweiler ab dem 1. Januar. Mit den Stimmen der SPD-Mehrheit gegen das Votum von CDU und FWG hat der Gemeinderat die Erhöhung des Hebesatzes von 300 auf 325 vom Hundert beschlossen. Die Gemeinde rechnet mit Mehreinnahmen von 65 000 Euro. Die SPD spricht von einer Mehrbelastung eines Grundstücksbesitzers zwischen zehn und 15 Euro im Jahr. Unverändert bleiben die Hebesätze für die Grundsteuer A (für Land- und forstwirtschaftliche Gebäude) mit 250 Prozent und die Gewerbesteuer mit 400 Prozent.

Ausgangspunkt der Erhöhung ist die Empfehlung des Landes an die Kommunen, die Realsteuerhebesätze auf den so genannten "gewogenen" Landesdurchschnitt anzuheben. Dieser beträgt bei der Grundsteuer A 256 von Hundert, bei der Gewerbesteuer 415 und der Grundsteuer B 359. Den größten Unterschied zu diesem Mittelwert gibt es in Nonnweiler bei der Grundsteuer B. Bürgermeister Franz Josef Barth schlug hier eine schrittweise Anpassung vor. Im kommenden Jahr um 25 Punkte.

Das lehnten CDU und Freie Wählergemeinschaft ab. Jede Erhöhung lasse den Mittelwert landesweit steigen, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Rainer Peter. "Wir hecheln im nächsten Jahr weiter hinterher." Er plädierte für eine feste Zielmarke, bei deren Erreichen den Gemeinden keine Verluste bei Zuweisungen des Landes entstehen. Seit 2012 sei dies die fünfte Erhöhung eines Steuerhebesatzes, sagte FWG-Fraktionsvorsitzender Theo Weber: "Wie schon 2012 gefordert, erwarten wir neben einer vielleicht nicht vermeidbaren Steuererhöhung aber auch konkrete Sparansätze." Die könne er aber nicht erkennen.

SPD-Fraktionsvorsitzender Erwin Scherer erinnerte daran, dass der saarländische Städte- und Gemeindetag die Kommunen aufgefordert habe, die Hebesätze auf den gewogenen Landesdurchschnitt anzuheben. Dem habe sich das Land angeschlossen. Bleibe eine Kommune darunter, so bekomme sie weniger Schlüsselzuweisungen des Landes. Bei der Grundsteuer B liege Nonnweiler deutlich unter dem Landesdurchschnitt, so dass aufgrund der Schuldensituation in der Gemeinde eine Anpassung notwendig sei. Bedenken müsse man auch, dass die Gemeinde trotz Sparbemühungen höhere Ausgaben durch Preis- und Lohnsteigerungen auffangen müsse.

Was die Veränderungen bei den Zuschüssen des Landes über die Schlüsselzuweisung angeht, erwartet Kämmerer Günther Rausch durch die Veränderung bei der Grundsteuer B keine Auswirkungen im kommenden Jahr. Diese Zuweisung werde in einem komplizierten Verfahren berechnet.

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