Betrügerin wird rückfällig und muss nun hinter Gitter

Nonnweiler · Eine Bauzeichnerin aus dem Nordsaarland ist vom Neunkircher Amtsgericht wegen sieben Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs zu 16 Monaten Haft verurteilt worden. Wegen einer früheren Bewährungsstrafe muss sie für drei Jahre und acht Monate hinter Gitter.

Die Frau ist mehrfach wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Veruntreuung von Arbeitsentgelten in Erscheinung getreten. Unter anderem hat sie 2012 das Gewaltopfer Britta Schug um rund 30 000 Euro Spendengelder betrogen und dafür eine Bewährungs- und Geldstrafe erhalten. Nun musste sie sich dafür verantworten, dass sie im Internet Waren zum Verkauf angeboten hat, aber nach Erhalt des Geldes keine Ware versandte. Wegen ihrer "hohen Rückfallgeschwindigkeit" wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

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