Wo hakt es beim Stellenabbau?

Die Landesregierung will bis zum Jahr 2020 mindestens 2400 Stellen in der Verwaltung streichen. Bei einem Spitzengespräch mit den Gewerkschaften ging es kürzlich um die Schwierigkeiten bei diesem Prozess. SZ-Redakteur Daniel Kirch hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt.

 DBB-Chef Ewald Linn, Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, Finanzminister Stephan Toscani, DGB-Chef Eugen Roth und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger vor einem Treffen zum Stellenabbau Mitte Januar. Foto: Becker&Bredel

DBB-Chef Ewald Linn, Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, Finanzminister Stephan Toscani, DGB-Chef Eugen Roth und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger vor einem Treffen zum Stellenabbau Mitte Januar. Foto: Becker&Bredel

Foto: Becker&Bredel

Wie und wo sollen 2400 Stellen beim Land abgebaut werden?

Bis zum Jahr 2020 durch Ruhestandsversetzungen, ohne betriebsbedingte Kündigungen. Dies entspricht gut zehn Prozent des Personalbestandes des Jahres 2012 (siehe Grafik). Die Faustregel lautet, dass in der Landesverwaltung (außer an den Schulen) von drei Mitarbeitern, die in Ruhestand gehen, zwei nicht mehr ersetzt werden.

Wer entscheidet über die Stellenstreichungen?

Die Grundsatzentscheidung darüber hat die große Koalition bereits im Frühjahr 2012 getroffen. Die Gewerkschaften haben dies lediglich "zur Kenntnis genommen", beteiligen sich nun aber in Verhandlungen an der Feinplanung, um dabei wenigstens eigene Interessen, etwa bessere Arbeitsbedingungen für die verbleibenden Beschäftigten, durchzusetzen. Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) bezeichnet diese Verhandlungslösung als "saarländischen Weg", der bundesweit einmalig sei. In jedem Ministerium und jeder nachgeordneten Behörde gibt es eine Arbeitsgruppe aus Behördenspitze und Personalvertretern (insgesamt 28), die darüber verhandeln, welche Stellen wegfallen sollen.

Was hat es mit der Aufgabenkritik auf sich?

Die Idee ist: Wenn das Land 2400 Stellen abbaut, sollen auch die Aufgaben der Beschäftigten in der Verwaltung auf den Prüfstand kommen. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) umriss die Frage wie folgt: "Was ist in Zukunft eine notwendige, gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe, was ist eine wünschenswerte Aufgabe und was ist vielleicht auch eine Aufgabe, von der wir uns trennen müssen?" Diese Fragen werden ebenfalls in den 28 Arbeitsgruppen erörtert. In einigen Behörden ist diese Arbeit bislang jedoch nicht recht vom Fleck gekommen.

Wo hakt es genau?

Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer sagte, die Aufgabenkritik sei "eines der schwierigsten Themen, auch für die Personalräte". Naturgemäß sind Gewerkschaften und Personalvertreter nicht begeistert, wenn Stellen wegfallen. Die Aufgabenkritik wurde in einigen Behörden bislang auf jene Stellen beschränkt, die durch Pensionierungen frei werden und wegfallen sollen. Es sollen aber die Aufgaben aller Stellen hinterfragt werden. Dies bedeutet konkret, dass sich mitunter Mitarbeiter Gedanken machen müssen, ob die Aufgabe, die sie selbst seit Jahren oder Jahrzehnten ausüben, künftig noch erledigt werden muss. In einigen Teilen der Verwaltung sind viele Aufgaben zudem gesetzlich vorgeschrieben, was die Aufgabenkritik erschwert.

Welche konkreten Ergebnisse sind absehbar?

Aufgaben, die mehrere Ministerien und nachgeordnete Behörden bislang in Eigenregie erledigen, sollen gebündelt werden: etwa Personal-, Organisations-, Rechtsangelegenheiten oder Reisekostenabrechnung. Denkbar wäre auch, Verwaltungsaufgaben der Hochschulen oder das Immobilien-Management des Landes organisatorisch zusammenzufassen. Die Landesregierung dringt auf Ergebnisse. "Wir brauchen in diesem Prozess mehr Dynamik", sagte Kramp-Karrenbauer. Eine Clearingstelle aus ranghohen Vertretern von Regierung und Gewerkschaften soll sich um mögliche Probleme bei der Zentralisierung von Aufgaben kümmern.

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