Wie Verbraucher sich vor Werbeflut schützen können

Merzig · Belästigende Werbung ist wettbewerbswidrig und verstößt gegen das UWG, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und ist somit unzulässig. Wie man sich gegen überquellenden Briefkasten, Gewinnmitteilungen, Telefon- und Telefaxwerbung, Belästigende E-Mail-Werbung sowie Spam- und Phishing-Mails schützen kann, wird im Flyer „Ärgernis Werbung“ erläutert.



Dubiose Geschäftemacher erfinden ständig neue und dreistere Methoden, um arglose Verbraucher in Busse zu Veranstaltungen zu locken. Die Firmen stellen sich in persönlich gestalteten Briefen etwa als Insolvenzverwaltung, Ziehungszentrale oder Reservierungsservice vor und versprechen hohe Geldgewinne und wertvolle Geschenke. Jedoch handelt es sich hier um ganz gewöhnliche Kaffeefahrten mit Werbeverkaufsveranstaltung. Statt Auszahlung eines Geldbetrages erfolgt eine Verrechnung des angeblichen Gewinns mit dem Kauf eines Produktes oder mit der Buchung einer Reise.

Im Flyer "Kaffeefahrten: Tarnen, Täuschen, Abkassieren", werden die Maschen erläutert und die Verbraucher erhalten Tipps, wie man sich vor ungewollten Verträgen schützen kann.

Die Flyer sind kostenlos in der Verbraucherzentrale Merzig, Am Gaswerk 10 erhältlich. Auch persönliche Beratungen sind nach Terminabsprache unter Telefon (0 68 61) 54 44 möglich.

Öffnungszeiten der Verbraucherzentrale Merzig: montags und mittwochs 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags 9 bis 13 Uhr.

www.vz-saar.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort