Wegen Missbrauch angeklagter Lehrer wehrt sich gegen Urteil

Saarbrücken · Weil er sonst seinen Beamtenstatus verloren hätte, ging ein Lehrer, der Schülerinnen sexuell missbraucht haben soll, gegen das erste Urteil in Berufung. Das Gericht ließ einige der Vorwürfe fallen.

Beim Sportunterricht an einer saarländischen Grundschule soll ein Lehrer Mädchen mehrfach unsittlich berührt haben. Gelegenheiten sollen sich im Geräteraum der Turnhalle oder an der Sprossenwand ergeben haben. Ursprünglich hatte er ein Geständnis bei der Polizei abgelegt, dieses aber später widerrufen. In erster Instanz wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt. Die Vollstreckung wurde für eine Bewährungszeit von vier Jahren ausgesetzt.

Gegen diese Verurteilung wehrte sich der Lehre jetzt vor dem Landgericht. Bei einem solchen Strafmaß verliert ein Beamter mit der Rechtskraft des Urteils seinen Beamten-Status. Einstweilen soll der Angeklagte vom Dienst suspendiert sein.

Der Verteidiger sieht aber Widersprüche in der Aussage der Schülerinnen und unlautere Methoden bei der Vernehmung des Sportlehrers durch die Polizei . Staatsanwaltschaft und Nebenklage hielten dem entgegen, dass bei einer Vernehmung durchaus drängende Vorhalte gemacht werden dürfen. Das Protokoll der Polizei sei daher nicht rechtswidrig. Dennoch erzielte der Lehrer einen Teilerfolg. Drei Fälle spielen keine Rolle mehr. Das Urteil der Berufungsinstanz geht noch von zwei Fällen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen aus: Er habe seine Schülerinnen beim Sportunterricht über der Kleidung im Intimbereich berührt. Das gehe weit über eine erlaubte Hilfestellung beim Sport hinaus. Seiner Ex-Frau habe er entsprechende Neigungen gestanden. "Ich habe den größten Fehler meines Lebens gemacht", sagte er und kündigte an, eine Therapie zu machen.

Die Strafe wurde auf acht Monate mit Bewährung reduziert. Als Bewährungsauflage muss er 1500 Euro an den Verein für Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe zahlen.

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