Was macht der Bildungsbeirat seit zwei Jahren?

Nohfelden · Was mit dem Bildungsbeirat des Landkreis St. Wendel los ist, wollte Heike Kugler (Linke) in der jüngsten Sitzung des Nohfelder Gemeinderates wissen: "Der wurde vor zwei Jahren gegründet und ich als Mitglied habe bis heute noch keine Einladung bekommen." Hubertus Kuhn von der Verwaltung erklärte, dass der Bildungsbeirat nicht turnusgemäß tage, sondern nur, wenn aktuelle Projekte anstehen.

 Heike Kugler Foto: Becker & Bredel

Heike Kugler Foto: Becker & Bredel

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Das bestätigt auch die Pressestelle des Landratsamtes. Pressesprecherin Fatma Hinsberger erläutert, dass die Gründung des Bildungsbeirates einen rein finanziellen Hintergrund hatte: "Mit dem Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform hat das Land die Kreise verpflichtet, ab 2011 nicht mehr als 0,5 Prozent der Umlagegrundlagen für freiwillige Aufgaben auszugeben." Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang von abweisbaren Aufgaben im Gegensatz zu Pflichtaufgaben. Für den Landkreis St. Wendel hätte das bedeutet, dass er jährlich weniger als 500 000 Euro für freiwillige Leistungen ausgeben dürfe. Tatsächlich sind diese Leistungen aber wesentlich höher. Der Landkreis hätte seine freiwilligen Aufgaben um mehr als die Hälfte reduzieren müssen, worunter auch eine ganze Reihe von Organisationen zu leiden gehabt hätten. Und hier kommt nun die saarländische Landesverfassung ins Spiel. Denn in der steht, dass der Landkreis mit der Volksbildung eine Aufgabe gemäß Artikel 32 der Saar-Verfassung wahrnimmt. Und in diesem Artikel 32 steht weiter, dass diese Aufgabe auch im Einvernehmen mit einem Bildungsbeirat wahrgenommen werden könne. Somit fallen diese Ausgaben nicht unter die abweisbaren Aufgaben.

Am 17. Februar 2011 hat der Bildungsbeirat des Landkreises in seiner konstituierenden Sitzung das Einvernehmen zur Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung der Kreisvolkshochschule, Musikschule im Landkreis und Stadt- und Kreisbibliothek hergestellt.

Zum Thema:

Der Bildungsbeirat des Landkreises Der Bildungsbeirat setzt sich zusammen aus den Bürgermeistern der Gemeinden des Landkreises. Jede der Kommunen entsendet zusätzlich einen weiteren Vertreter aus der Mitte des Gemeinderates in den Beirat. Zudem kann jede im Kreistag vertretene Fraktion ein Mitglied mit beratender Funktion entsenden.

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