Parken am Bostalsee Seeverwaltung stellt auf Sommerzeit um

Bosen · Entsprechend der Umstellung der Uhren auf die Sommerzeit wird ab Montag, 29. März, auch die Seerundwegbeleuchtung auf den Sommermodus umgestellt. Die Beleuchtung setzt in der Dämmerung ein und bleibt bis 24 Uhr geschaltet, teilt ein Sprecher des Landratsamtes mit.

 Sonnenaufgang am Bostalsee. Dort stellt die Seeverwaltung parallel zu den Uhren auf Sommerzeit um.

Sonnenaufgang am Bostalsee. Dort stellt die Seeverwaltung parallel zu den Uhren auf Sommerzeit um.

Foto: Patrick Bourgain

Die Parkplätze des Freizeitzentrums Bostalsee sind in der Zeit vom 1. April bis 15. Oktober zwischen 9 und 20 Uhr und in der Zeit vom 16. Oktober bis 31. März zwischen 10 und 17 Uhr gebührenpflichtig: die Mindestgebühr beträgt ein Euro; bis eine Stunde: ein Euro; bis zwei Stunden: zwei Euro, bis drei Stunden: drei Euro; ab drei Stunden (Tageskarte): vier Euro.

Für Reisemobile auf den Parkplätzen P1 bis P5 beträgt die Gebühr acht Euro pro Kalendertag einschließlich Übernachtung, auf den für Reisemobile vorgesehenen Parkplätzen des Parkplatzes P6 (Campingplatz) zwölf Euro pro Kalendertag einschließlich Übernachtung. Kurzzeitparker können bis 15 Minuten kostenlos parken.

Die Seeverwaltung empfiehlt allen Gästen, die regelmäßig den See besuchen, den Kauf eines Jahresparkscheines zum Preis von 40 Euro.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort