Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Tod von Baby in Uniklinik

Homburg · Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat im Fall des in der Homburger Universitäts-Kinderklinik verstorbenen Babys (wir berichteten) ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Das Verfahren richtet sich nicht gegen eine bestimmte Person.

Ziel ist es, die genauen Umstände des Todes zu klären und mögliche Beweise zu sichern. Dies bestätigte gestern Pressestaatsanwalt Erik Schweitzer auf SZ-Anfrage. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat ein Richter bereits die Obduktion der Leiche angeordnet. Mit der Obduktion wurde die Gerichtsmedizin in Mainz beauftragt. Wie Professor Ludwig Gortner, stellvertretender ärztlicher Direktor der Uniklinik in Homburg, gestern gegenüber unserer Zeitung betonte, wurde sofort eine Hygienebegehung innerhalb der Kinderstationen durchgeführt, auch das Gesundheitsamt war vor Ort. In beiden Fällen sei es zu keinem Keim-Befund gekommen. Auch wurden alle Kinder innerhalb der Intensiv- und der Regelversorgung mikrobiologisch untersucht, um eine eventuelle Ansteckungskette festzustellen. Bei keinem einzigen Fall sei ein Darminfekt (Klebsiella pneumoniae) festgestellt worden. Daraus schließen die Experten, dass Keime von außen eingeschleppt worden sind, das heißt, bereits beim verstorbenen Säugling vorhanden waren. Auf den Kinderstationen herrschten hohe Hygienestandards, betonte Gortner, dort könne man sich wegen der Kleinstkinder keine Keime leisten.

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