Saarländer halten sich ans Rauchverbot

Saarbrücken · Drei Jahre nach Einführung eines der strengsten Nichtraucherschutzgesetze wird das Rauchverbot in den meisten Gastro-Betrieben eingehalten. Doch mancherorts zieht der Qualm durch die Ritzen, als habe sich nichts geändert. Das liegt auch an den Kontrollen.

Sie bevölkern nachts die Bordsteine vor Kneipen und stören mitunter die Nachtruhe der Anwohner - seit drei Jahren gilt im Saarland in der Gastronomie absolutes Rauchverbot und Wirte müssen ihre Gäste mit Glimmstängel vor die Tür setzen. Inzwischen hat die überwiegende Zahl der Gäste und Gastronomen das Verbot akzeptiert und halten es ein, wie eine Umfrage der SZ bei den Verwaltungen größerer saarländischer Städte ergab. Die Beschwerden von Bürgern gehen gegen Null.

Doch mancherorts wird in Kneipen weiter gequalmt, als sei alles beim Alten geblieben. Das bestätigt auch Saarbrückens Pressesprecher Thomas Blug: "Es gibt allerdings auch einige Gaststätten, deren Betreiber und Gäste sich nicht an das Rauchverbot halten und in denen weiter geraucht wird. Das ist letztlich wie bei jedem Verbot durch staatliche Regelung, man wird nie eine hundertprozentige Einhaltung erreichen."

Verbote sind eben nur so gut wie die Kontrolle. Für diese zuständig ist die Ortspolizei, durchgeführt werden sie vom kommunalen Ordnungsdienst. Für diese zusätzliche Aufgabe erhalten die Kommunen keine Extra-Gelder. "Daher werden die Kontrollen nur aufgrund von Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern anlassbezogen durchgeführt. Eine regelmäßige, eigeninitiative Kontrolle der aktuell rund 600 Gaststätten und Gastronomiebetriebe in der Landeshauptstadt ist nicht möglich", sagt Blug. Bislang verzeichnet die Landeshauptstadt 211 Verstöße - die meisten davon im Jahr 2012. In der Regel werden Bußgelder (bis zu 1000 Euro, bei Wiederholung bis zu 2000 Euro) gegen Wirt oder direkt gegen den rauchenden Gast (bis zu 200 Euro) verhängt. Zu einer Kneipenschließung wegen wiederholten Missachtens sei es bisher nicht gekommen. "Wobei aktuell ein Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig ist", sagt Blug.

Auch die Stadt Neunkirchen gibt an, ihre rund 250 Gaststätten nur stichprobenartig oder aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung überprüfen zu können. Seit 2011 wurde bislang 48 Mal kontrolliert und dabei zwölf Verstöße geahndet. In Saarlouis kontrolliert von Donnerstag bis Sonntag der nächtliche Ordnungsdienst. "Die Ortspolizei sieht keinen Bedarf, mehr Kontrollen durchzuführen", sagt Stadtsprecher Sascha Schmidt. Von Januar 2011 bis Dezember 2013 habe es in der Garnisonsstadt 59 Kontrollen gegeben, dabei wurden 21 Verstöße festgestellt. Es habe sich um anlassbezogene Kontrollen gehandelt und um Kontrollen bei Kneipen, in denen zuvor das Verbot verletzt wurde.

Die Stadt St. Wendel erkennt aus dem Nichtraucherschutzgesetz keine Kontrollpflicht für die Städte und Gemeinden. Lediglich Anzeigen oder einem Anfangsverdacht sei nachzugehen. Doch der an jedem Wochenende zwischen 22 und 4 Uhr patrouillierende Sicherheitsdienst sei beauftragt, neben seinen sonstigen Aufgaben, wie etwa Ruhestörungen nachzugehen, auch auf das Rauchverbot zu achten. In den drei Jahren seien nur wenige und teils gar keine Bußgeldverfahren eingeleitet worden.

Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband im Saarland hat sich mit dem Rauchverbot arrangiert. "Das Rauchverbot hat sich im Saarland durchgesetzt. Zum Leidwesen der Kneipiers", sagt Hauptgeschäftsführer Frank Hohrath. Er glaubt nicht, dass zu lasch kontrolliert wird. "Die Kontrolle ist die Achillesferse eines jeden Verbots. Aber ich habe nicht den Eindruck, als sei überall Feuer frei. Die Behörden greifen durch, wenn ihnen Ross und Reiter genannt werden."

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