Regeln in Frankreich

In Frankreich dürfen Autofahrer außerorts höchstens 90 km/h und auf Autobahnen 130 km/h fahren. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille.

Während Autofahrer nicht unbedingt das Abblendlicht tagsüber einschalten müssen, ist dies für Motorräder Pflicht. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von etwa 35 Euro.

Regeln in Frankreich

Kinder bis 10 Jahre müssen prinzipiell auf den Rücksitzen Platz nehmen, es sei denn, alle Rücksitze sind bereits mit Kindern belegt, das Auto verfügt über keine Rücksitze oder ein geeigneter Kindersitz für den Beifahrersitz ist vorhanden (Verstöße ab 90 Euro). Das Handy darf in Frankreich während der Fahrt nicht benutzt werden (Bußgeld ab 35 Euro), auch keine Radarwarngeräte.

Regeln in Italien

Auch in Italien sind Sie verpflichtet, eine Warnweste zu tragen, wenn Sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, zum Beispiel bei einer Panne oder einem Unfall.

Fahrradfahrer müssen ebenfalls eine Warnweste tragen, wenn sie tagsüber durch einen Tunnel fahren oder nachts außerorts unterwegs sind. Bei Verstößen drohen Geldbußen ab 38 Euro. Tagsüber muss auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften das Abblendlicht angeschaltet werden (gilt für alle Fahrzeuge). Es gilt Handyverbot am Steuer, allerdings sind Freisprechanlagen erlaubt, ebenso Telefonieren mit Kopfhörern (Geldbuße ab 78 Euro).

Alkohol am Steuer ist bis 0,5 Promille erlaubt, für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gilt die 0-Promille-Grenze. Auf Bergstraßen haben in Österreich bergabwärts fahrende Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt, es sei denn, es steht eine nahe Ausweichmöglichkeit zur Verfügung. Linienbusse haben hingegen immer Vorfahrt. Für Kinder unter 14 Jahren, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, gilt Helmpflicht.

Regeln in Spanien

Wer in Spanien mit Handy am Ohr erwischt wird, dem drohen mindestens 90 Euro Bußgeld. Freisprechanlagen (ohne Kopfhörer) sind erlaubt. Kinder, die kleiner als 1,35 und jünger als 12 Jahre sind, müssen per Kindersitz, der amtlich genehmigt ist, befördert werden. Die Promillegrenze in Spanien sind 0,5 Promille. Bei einer Panne oder einem Unfall auf Autobahnen und Landstraßen muss eine gelb oder orangefarbene reflektierende Warnweste getragen werden.

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