Rechnungshof kündigt Leitlinien für zulässige Fraktionsausgaben an

Saarbrücken · Der Landesrechnungshof wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres erstmals fraktionsübergreifende Leitlinien zur Verwendung von Steuergeldern in den Landtagsfraktionen herausgeben. Das kündigte Rechnungshof-Direktor Karl Albert gegenüber der SZ an.

Die Leitlinien sollen Aufschluss darüber geben, wofür Geld- und Sachmittel verwendet werden dürfen, aber nicht in welcher Höhe. Letzteres sei Sache des Gesetzgebers, so Albert. Die Maßgaben des Rechnungshofes sollen unter anderem erläutern, welche Leistungen für Fraktionsmitglieder und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zulässig sind. Zudem sollen sie Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung, zur materiellen Ausstattung der Fraktionen und zum Trennungsgebot von Partei- und Fraktionsarbeit enthalten. Maßstab für alle Leitlinien sei das Prinzip von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, so Albert. Angesprochen auf Grundsätze des Rechnungshofes für zulässige Fraktionsausgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, sagte Albert: "Alles, was der Vermittlung politischer Inhalte dient, ist grundsätzlich zulässig, muss sich aber am Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientieren."

SPD- und CDU-Landtagsfraktion haben Ausgaben für ihre fraktionseigenen Fußballmannschaften bislang als Kosten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit abgerechnet. Im Zusammenhang mit den vom Rechnungshof kritisierten Ungereimtheiten in Abrechnungen der SPD-Landtagsfraktion zwischen 2004 bis 2009 (wir berichteten) waren in der Politik Rufe nach Rechnungshof-Vorgaben für zulässige Fraktionsausgaben laut geworden.

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