Polizisten, Anwälte und ein Schwarzfahrer?

Neunkirchen/Nahe · Zugfahrkarten für sechs Personen hatte sich eine sechsköpfige Gruppe vor Reiseantritt per Internet bestellt. Doch damit waren Leserreporter Hermann Feid und seine Freunde längst nicht auf der sicheren Seite.

Der Weihnachtsmarkt im rheinland-pfälzischen Bad Münster am Stein gilt als einer der schönsten im ganzen Nahetal. Deswegen unternehmen Nordsaarländer in der Vorweihnachtszeit gerne einen Ausflug in den romantischen Kurort. So auch eine sechsköpfige Gruppe aus Neunkirchen/Nahe. Wie hinkommen? Mit dem Zug, dachten sich Hermann Feid und seine Bekannten. Um möglichen Komplikationen am Fahrkartenautomaten von vorneherein auszuschließen, "haben wir uns die Fahrkarten vorab im Internet bestellt", berichtet Feid. Ein Mitglied der Gruppe nahm die Fahrkarten-Beschaffung in die Hand und bestellte ein Tagesticket für 56 Euro, mit dem maximal fünf Personen reisen dürfen, sowie zusätzlich einen Einzelfahrschein für hin und zurück für 24 Euro. In der Gewissheit, damit auf der sicheren Seite zu sein, ging es vom Bahnhof Türkismühle aus auf Tour. Die Stimmung war blendend. Doch schon bald sollte die gute Laune einen Dämpfer erhalten.

"Fahrkartenkontrolle, wer ist zugestiegen?", wollte die Zugbegleiterin wissen, woraufhin der Ticketbeschaffer der Reisegruppe die beiden Fahrscheine zückte. "Doch dann kam etwas, womit wir nicht gerechnet hatten", berichtet Leserreporter Feid, "denn die Schaffnerin monierte, dass beide Tickets auf den gleichen Namen ausgestellt waren." Somit sei einer der Reisenden - darunter Polizisten und Anwälte - ein Schwarzfahrer . Obwohl die sechsköpfige Gruppe Fahrscheine für sechs Personen hatte. Aber alles Lamentieren und Diskutieren half nichts, die Gruppe musste ein Ticket nachlösen. "Für 60 Euro. Die mussten wir zwar nicht gleich bezahlen, aber wir sollen das Geld überweisen", berichtet Feid. "Dabei kann doch derjenige, der die Tickets bestellt hatte und auf dessen Namen sie ausgestellt waren, ja nicht auf zwei Sitzen gleichzeitig sitzen. Als ob gerade wir schwarzfahren würden", ärgert sich der Leser-Reporter. Doch um sicherzugehen, dass auf der Rückfahrt nicht das Gleiche noch einmal passiert, kaufte sich die Gruppe in Bad Münster ein weiteres Einzelticket für die Rückfahrt. "Für weitere 16 Euro", berichtet Feid.

"Fahrkartenkontrolle, wer ist zugestiegen?", hieß es auch auf der Heimreise - wenngleich die Schaffnerin dieses Mal eine andere war. Die Reisegruppe hatte die Geschehnisse vom Mittag noch in frischer Erinnerung und legte der Zugbegleiterin zunächst das ursprünglich gekaufte Einzelticket vor - das später erworbene sollte der Absicherung dienen. "Diese Schaffnerin hatte aber kein Problem mit den im Internet gebuchten Tickets", erzählt der Polizist. Auch, dass der Name des Bestellers auf beiden Fahrscheinen stand, war für diese Zugbegleiterin kein Problem. Was gilt denn nun, fragten sich die Mitglieder der Reisegruppe Feid und wandten sich an die Saarbrücker Zeitung, woraufhin die SZ beim Bahnbetreiber Vlexx nachfragte.

"In dem von Ihnen geschilderten Fall hat unsere Fahrgastbetreuerin, die den Kunden zuerst kontrolliert hat, die Tarifbestimmungen korrekt angewandt und dementsprechend richtig gehandelt", erklärt Svenia Reuther, Pressesprecherin bei Vlexx. "Bei beiden vom Kunden gewählten Tickets, Saarland-Ticket und Schönes-Wochenende-Ticket, besagen die Tarifbestimmungen, dass das Ticket nur gültig ist, wenn die Vor- und Nachnamen aller reisenden Personen auf dem Ticket eingetragen sind." Das sei zwar wohl der Fall gewesen, aber: "Eine Dopplung eines Namens ist unzulässig." Und der Ticketbesteller hatte beide Fahrscheine auf seinen Namen bestellt. "Das geht nicht. Man muss bei der Internet-Bestellung angeben, ob das Ticket für einen selbst ist, oder ob man es für jemand anderen bestellt." Ein Fehler, der im Normalfall wie schon oben beschrieben 60 Euro gekostet hätte. Hätte deshalb, "weil wir aufgrund der unterschiedlichen Aussagen unseres Personals mit diesem Fall kulant umgehen werden". Dafür musste die zweite Schaffnerin, die kulant war, zur Nachschulung. "Die Aussage der zweiten Fahrgastbetreuerin war in diesem Fall nicht korrekt. (. . .) Wir haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits nachgeschult", so Reuther.

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