Kontrollen am Bostalsee Damit friedlich gefeiert werden kann

Bosen · Am 1. Mai wird es rund um den Bostalsee verstärkt Kontrollen geben. Gemeinde stellt Sammelbehälter für Müll auf.

 Der idyllische Bostalsee lockt am Maifeiertag  wieder zahlreiche Feiernde.  

Der idyllische Bostalsee lockt am Maifeiertag  wieder zahlreiche Feiernde.  

Foto: Anton Didas

Alljährlich lockt der Maifeiertag viele Besucher an den Bostalsee. Damit alles geregelt abläuft, soll es einmal mehr Kontrollen geben. Darauf macht ein Sprecher des Landkreises St. Wendel aufmerksam. Demnach wird die Polizei am Mittwoch, 1. Mai, gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Nohfelden und einer Security-Firma auf dem Gelände des Freizeitzentrums Bostalsee sowie auf bekannten Zuwegen verschärft kontrollieren. Damit Wanderer ihren Müll nicht in der Natur entsorgen, wird die Gemeinde Nohfelden entlang der Wege entsprechende Sammelbehälter platzieren.

„Sollten Kinder in einem Zustand aufgegriffen werden, der ein Eingreifen der Eltern notwendig macht, wird das Kreisjugendamt Kontakt zu den Eltern aufnehmen“, kündigt der Landkreis-Sprecher an. Da es immer häufiger Kinder und Jugendliche sind, die sich selbst gefährden oder infolge des Alkoholkonsums zur Gefahr für andere werden, weist das Jugendamt des Landkreises auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, insbesondere auf die Bestimmungen zum Umgang mit Alkohol, hin. Erziehungsberechtigte – in der Regel sind dies die Eltern – sollen wissen, dass in der Öffentlichkeit für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein absolutes Alkoholverbot besteht. Jugendlichen, die 16 aber noch keine 18 Jahre alt sind, ist der Konsum aller branntweinhaltigen Getränke untersagt.

  So soll es möglichst nicht am See aussehen.

 So soll es möglichst nicht am See aussehen.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Gleichzeitig appelliert das Jugendamt des Landkreises an Verantwortliche in Supermärkten, Tankstellen oder Gaststätten, das für alkoholische Getränke bestehende Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche zu beachten. Verstöße gegen dieses Verbot stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld geahndet werden.

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