Pech für Bankräuber: Nur 30 Euro Beute und drei Jahre Haft

Saarbrücken · In rekordverdächtigem Tempo hat ein Drogenabhängiger zwei Raubüberfälle verübt: Innerhalb von rund 20 Minuten erbeutete er allerdings lediglich 30 Euro. Das Landgericht verurteilte ihn zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis nebst einer Drogentherapie.

Wenn es schief läuft im Leben, dann gleich richtig. So war es auch bei einem jungen Mann aus dem Saarland im Herbst vergangenen Jahres. Damals war das Leben des 25-Jährigen völlig aus den Fugen geraten. Seit Jahren konsumierte er Haschisch - bis das Geld zur Beschaffung des dringend ersehnten Rauschmittels verbraucht war. Also beschloss der bis dato unauffällige Mann, eine Bank auszurauben. Eine silberne Pistole des Kalibers neun Millimeter hatte er zur Hand. Die Waffe war aber nicht geladen. Mit der Waffe in der Hand schritt er gegen 9.50 Uhr am Morgen des 9. September zur Tat. Er hielt einer Angestellten die Schusswaffe vor den Körper und forderte Bargeld. Aber die Frau konnte ihm kein Geld geben. Der Mann war nämlich in eine Versicherungsagentur gegangen statt in eine Bank. Als er diesen gravierenden Fehler bemerkte, forderte er das Bargeld, das die Angestellte bei sich trug. Pech: Sie hatte nur rund fünf Euro in ihrem Portemonnaie. Das war dem Räuber zu viel, er flüchtete ohne die magere Ausbeute.

Kein Glück mit dem Tresor

Etwa eine Viertelstunde später - gegen 10.15 Uhr - betrat er schließlich doch noch eine Bank. Auch dort hielt er den Angestellten die ungeladene Pistole vor die Brust und forderte Bargeld aus dem Tresor. Aber die Mitarbeiter der Bank machten ihm klar, dass keiner von ihnen den Tresor öffnen könne. Daraufhin forderte er das Geld der Angestellten. Es kamen etwa 30 Euro in Scheinen und diverse Münzen zusammen. Damit flüchtete der Drogenabhängige. Aber er kam nicht weit. Die Polizei nahm ihn fest, und er musste in Untersuchungshaft.

Vor Gericht legte der Mann jetzt ein Geständnis ab. Nach Feststellung des Gerichts war das Tun des Angeklagten im September 2013 maßgeblich durch seine Drogensucht verursacht worden. Deshalb soll der Angeklagte nun auch so schnell wie möglich in eine Drogentherapie. Und wenn die nach etwa zwei Jahren erfolgreich verlaufen sollte, kann der Mann auf seine vorzeitige Freiheit hoffen. Denn nach einer gelungenen Therapie kann der Rest einer bis dahin noch nicht verbüßten Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

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