NPD scheitert vor Gericht mit Unterlassungsantrag gegen Britz

Saarbrücken · Die NPD ist mit einem Unterlassungsantrag gegen die Stadt Saarbrücken auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht abgeblitzt. Die rechtsextreme Partei hatte sich dagegen gewandt, dass Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) in der Debatte um eine mögliche Ausrichtung des NPD-Bundesparteitages in Saarbrücken-Schafbrücke per Pressemitteilung ein Verbot der NPD gefordert hatte.

Die NPD sah dies als unzulässige Wahlbeeinflussung.

Das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis entschied jedoch, dass die "im Rahmen einer anlass- und sachbezogenen Darstellung der kommunalen Konfliktlage" erhobene Forderung nach einem NPD-Verbot nicht gegen die Neutralitätspflicht der Stadt und ihrer Oberbürgermeisterin verstoße und die Chancengleichheit der NPD nicht beeinträchtige.

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