Nachhaltiges Denken erforderlich

Primstal · Wie werden Privatwaldparzellen nachhaltig bewirtschaftet? Warum sind Kahlschläge sinnlos? Um diese Fragen ging es bei einer Exkursion in Primstal. Sie war Teil der Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Saar.

 Die gemeinsame Bewirtschaftung mehrerer Kleinstparzellen im Privatwald war Thema der Forstbetriebsgemeinschaft Saar. Foto: Faber

Die gemeinsame Bewirtschaftung mehrerer Kleinstparzellen im Privatwald war Thema der Forstbetriebsgemeinschaft Saar. Foto: Faber

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Viele Privatwaldbesitzer wissen nicht, wo ihre Parzelle anfängt, wo sie aufhört. "Ich weiß, dass ich Wald habe, aber wo ist er denn?", nennt Privatwaldbetreuer Thomas Reget eine oft gestellte Frage. Oft würden nur alte Karten existieren, teilweise seien Parzellen mehrfach vererbt worden, zudem sei durch Generationswechsel das Wissen über den Wald verloren gegangen. Eine Eigentumsermittlung, so Reget, sei gewiss nicht einfach.

Er ist landesweit unterwegs, um Privatwaldbesitzern mit dem GPS-System die Grenzen ihres Waldes zu zeigen. Anhand der Primstaler Gemarkung "Auf der Haardt" erläuterte Reget bei der Exkursion der Forstbetriebsgemeinschaft Saar die Schwierigkeit. Er sucht dann auf dem Feldweg nach einen Grenzstein als Anhaltspunkt und gleicht diesen mit digitalen Flurkarten ab, um dem Waldbesitzer seine Parzelle zuzuordnen. "Durch die Verschneidung der Ergebniskarten mit digitalen Flurkarten können die einzelnen Flurstücke zugeordnet werden", erläutert Reget abschließend.

Sein Försterkollege Ingo Piechotta übernimmt bei der Exkursion und geht auf die Auszeichnung von Bäumen, die Holzaufbereitung und Holzvermarktung ein. Besonders bei der Bewirtschaftung kleinerer Parzellen, so der Eppelborner, sollten sich die Waldbesitzer zusammenschließen. "Für den Zeitraum der Durchforstung mach das Sinn", meint Piechotta. Das gelte auch bei der Holzernte. "Eine Rückegasse kann man so besser festlegen, dadurch kann man bei der Holzernte querfahren", nennt Piechotta als Vorteil.

Den 50 teilnehmenden Waldbauern legt er beim Exkurs nahe, bei der Bewirtschaftung nachhaltig zu denken und frühzeitig die Nachfolge einzuleiten. "Die Waldbauern sollen sich vornehmen, den Wald für die Zukunft stufiger und stabiler zu gestalten", sagte Piechotta.

Mahnende Worte wählte Umweltminister Reinhold Jost (SPD ): "Ich ziele dabei auf die sich in jüngster Zeit sich häufenden Kahlschläge im Kleinprivatwald ab", sagt Jost. Das sei mit Risiken für die Waldnachbarn verbunden und biete eine ideale Angriffsfläche für Borkenkäfer und Sturm. Ziel müsse sein, so zu wirtschaften, dass dauerhaft jede Generation in den Genuss finanzieller Erträge aus dem Wald gelange. Um eine flächendeckende auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Waldbewirtschaftung zu etablieren, sieht der Minister zwei Ansatzpunkte: "Die Waldbesitzer schließen sich freiwillig zu Selbsthilfeorganisationen zusammen und schaffen die Voraussetzungen für ein rentables Wirtschaften. Zum Zweiten ist die Forstpolitik gefordert, für vernünftige Rahmenbedingungen der Privatwaldbewirtschaftung zu sorgen", meint Jost. Das Umweltministerium werde unter seiner Führung, so Jost, trotz klammer Kassen an der finanziellen Förderung des Privatwaldes festhalten."Welche Auswirkungen hat das neue Landesjagdgesetz auf die Bewirtschaftung des Privatwaldes?" Mit dieser Frage befasste sich der stellvertretende Landesjägermeister Josef Schneider bei der Tagung der Forstbetriebsgemeinschaft Saar im Primstaler Pfarrsaal. Interessantester Punkt: die Antwort auf die Frage, wie die Privatwaldbesitzer einen durch Wild verursachten Schaden geltend machen können. "Beim Wildschadensrecht hat sich einiges für den Bereich der Waldwirtschaft geändert", so Schneider. Ein Wildschaden müsse zunächst bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Dafür muss eine Gebühr von 25 Euro entrichtet werden. "Wichtig ist, den Wildschaden sobald wie möglich zu melden, um Gegenmaßnahmen ergreifen zu können", riet Schneider den Waldbauern. "Die Beweislast lässt nicht einfach feststellen, die Berechnung des Schadens ist schwierig. Grundsätzlich muss ein Anspruch binnen maximal sechs Wochen geltend gemacht werden", so der stellvertretende Landesjägermeister.

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