Messerstecher muss sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis

Saarbrücken/Merzig · Im Prozess um tödliche Messerstiche vor einem Dönerlokal in Merzig hat das Landgericht den angeklagten Estrichleger zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Gericht wirft dem 42-Jährigen Totschlag, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor.

Der Oberstaatsanwalt hatte auf zehn Jahre plädiert, der Verteidiger auf drei.

Grund des Prozesses war ein Streit um einige hundert Euro, der am 13. November 2013 auf offener Straße eskalierte. Der 42-Jährige wollte die Angelegenheit mit einem Brüderpaar (27 und 38) klären, doch die Situation eskalierte. Beleidigungen und Handgreiflichkeiten brachten bei dem Estrichleger das Fass zum Überlaufen, er stach mit dem Messer zu. Einer der Brüder starb an sieben Messerstichen, der andere überlebte einen Stich in die Lunge. Der Täter flüchtete zwar vom Tatort, stellte sich aber kurz darauf.

Der Angeklagte hatte das Messer mit der 12 Zentimeter langen Klinge zu dem Treffen mitgebracht. Dennoch billigte ihm das Gericht eine Tat im Affekt mit verminderter Schuldfähigkeit zu. Die Brüder kurdischer Herkunft sollen den Täter, einen Türken, in ihrer Sprache als "Hund" bezeichnet haben. Der Täter verstand das Wort, das in seinem Kulturkreis eine sehr schwere Beleidigung ist.

Mit der Verurteilung zu fast acht Jahren glaubt das Gericht, den Rechtsfrieden hergestellt zu haben. Das sei bei dem vom Verteidiger geforderten Strafmaß von drei Jahren nicht der Fall. Der Vorsitzende Richter ermahnte die Hinterbliebenen des Opfers, keine Rache zu üben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort