Künftig Gewissheit, was hier lagert

Nohfelden · Sollte es in Zukunft wesentliche Veränderungen bei der Deponie Waldbach geben, wird die Öffentlichkeit bei den Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Das hat Umwelt-Staatssekretär Roland Krämer zugesagt. Diese Zusage wertet die Nohfelder Bürgerinitiative als Erfolg. Das Umweltministerium macht aber auch deutlich, dass die Genehmigung der Deponie Bestand hat, der Betrieb nicht in Frage gestellt wird.

 Anlieferung von Abfällen: Ein Laster biegt gerade in Richtung der Deponie Waldbach ein. Archivfoto: B&K

Anlieferung von Abfällen: Ein Laster biegt gerade in Richtung der Deponie Waldbach ein. Archivfoto: B&K

Die Einlagerung gefährlicher Stoffe in der Deponie Waldbach verhindern - das hat sich die im Herbst 2012 gegründete "Bürgerinitiative eine lebenswerte Gemeinde Nohfelden " (BI Nohfelden ) auf ihre Agenda geschrieben. Damit nicht genug, warf die BI nach Studieren von verschiedenen Akten die Frage auf, ob der Betrieb der Deponie überhaupt rechtens sei. Das Argument der Initiative: Die Deponie sei mittels eines einfachen Plangenehmigungsverfahrens ohne Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigt worden. Deponien, die Stoffe wie Asbest lagern, müssten aber durch ein Planfeststellungsverfahren genehmigt werden (wir berichteten).

Bei einer Gesprächsrunde, zu der Nohfeldens Bürgermeister Andreas Veit ins Rathaus geladen hatte, hatten die BI-Vorstandsmitglieder Josef Schumacher, Dirk Straub und Gerd Barth nun Gelegenheit, ihre Bedenken vorzubringen. Und zwar nicht nur bei dem Verwaltungschef, sondern auch bei Umwelt-Staatssekretär Roland Krämer , Landrat Udo Recktenwald sowie weiteren Vertretern der Gemeinde.

Die Deponie in Waldbach ist eine Deponie der Klasse I. Sie erfüllt die bundesweit geltenden Anforderungen der Deponieverordnung und wurde im Jahr 2003 durch ein Plangenehmigungsverfahren zugelassen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Umweltministerium. Die Deponie sei auch für die Ablagerung von asbesthaltigen Baustoffen, die im Abfallverzeichnis als gefährliche Abfälle gekennzeichnet sind, zugelassen.

Den Vorwurf der BI, dass das Genehmigungsverfahren der Deponie ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung vonstatten ging, hat die Gemeinde Nohfelden schon im vergangenen Jahr aufgegriffen. Nach Angaben von Bürgermeister Andreas Veit gab die Gemeinde ein Gutachten bei einem Verwaltungsrechtsexperten in Auftrag. "Es ging um zwei Kernfragen", so Veit. Hätte es anstelle eines Plangenehmigungsverfahren ein Planfeststellungsverfahren geben müssen? Und inwieweit könnte die Gemeinde juristisch vorgehen? Die Ergebnisse des Gutachtens lagen im Herbst vor. Nach Auffassung des Experten wäre tatsächlich ein Planfeststellungsverfahren samt Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig gewesen. Nach einem Gespräch Anfang des Jahres im Ministerium lud Veit schließlich zum runden Tisch.

Dabei konnte Staatssekretär Krämer die Befürchtung der BI zerstreuen, dass auch bei zukünftigen wesentlichen Änderungen der Deponie die Öffentlichkeit außen vor gelassen werde und so nach und nach immer mehr gefährliche Abfälle auf der Deponie abgelagert werden könnten. Er sicherte den Vertretern der BI zu: "Bei zukünftigen wesentlichen Änderungen der Deponie oder des Deponiebetriebes, die nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben, werden wir ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung vornehmen." Als wesentliche Änderungen seien beispielsweise eine Erweiterung des Abfallschlüsselkataloges um zusätzliche, noch nicht auf der Deponie abgelagerte gefährliche Abfälle oder eine Erweiterung des Ablagerungsvolumens anzusehen.

"Die getroffene Regelung im Zusammenhang mit der wesentlichen Erweiterung der Deponie, dürfen wir durchweg als großen Erfolg der BI betrachten", resümiert Dirk Straub, stellvertretender Vorsitzender der BI Nohfelden , zufrieden. Auch Veit bewertet die Gesprächsrunde positiv. Die BI habe nun die Zusage, dass es bei künftigen Veränderungen ein Planfeststellungsverfahren geben werde. Und der Betreiber die Gewissheit, dass die Genehmigung, die er besitzt, Gültigkeit hat. Denn was den generellen Betrieb der Deponie betrifft, so betont das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dass die Zulassung der Deponie vor mittlerweile zwölf Jahren bestandskräftig ist. Krämer: "Eine Untersagung des Betriebs ist damit ausgeschlossen."

Nach wie vor läuft eine Klage der BI Nohfelden auf fehlerhafte Genehmigung der Deponie beim Verwaltungsgericht des Saarlands. Dessen Entscheidung steht noch aus.

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