Kneipenbesuch bis in den Morgen

Neunkirchen. Neben Klagen über häufige Ruhestörungen in Neunkirchen ist nach Angaben der Polizei moniert worden, dass die sogenannten Putzstunden, die nach dem Wegfall der generellen Sperrzeit ein Schließen der Lokale vorschreiben, nicht eingehalten würden

 Diensthunde wurden bei den Kontrollen eingesetzt. Foto: Honk

Diensthunde wurden bei den Kontrollen eingesetzt. Foto: Honk

Neunkirchen. Neben Klagen über häufige Ruhestörungen in Neunkirchen ist nach Angaben der Polizei moniert worden, dass die sogenannten Putzstunden, die nach dem Wegfall der generellen Sperrzeit ein Schließen der Lokale vorschreiben, nicht eingehalten würden. Auch seien Vermutungen laut geworden, dass in einzelnen Lokalen zur Nachtzeit Rauschgift konsumiert beziehungsweise damit gehandelt werde. Zudem werde es mit der Hygiene nicht überall so genau genommen. In den meisten Fällen hätten sich die Beschwerden auf Vorkommnisse an Wochenenden bezogen. Aus diesem Grunde, so teilte die Polizei jetzt mit, seien Ende des vergangenen Jahres zwischen dem Ordnungsamt der Stadt Neunkirchen, dem Landesamt für Verbraucherschutz (Lebensmittelkontrolle), der Mobilen Kontrollgruppe des Hauptzollamtes Saarbrücken und der Polizeibezirksinspektion Neunkirchen gemeinsame Kontrollen abgesprochen worden. An zwei Samstagen Anfang des Jahres hätten dann Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes in den frühen Morgenstunden überprüft, ob die Gaststätten entsprechend den erteilten Genehmigungen betrieben wurden - und seien auch gleich fündig geworden. Eine Gaststätte sei geöffnet gewesen, obwohl der Betreiber keine Konzession mehr besessen habe. Das Lokal sei sofort geschlossen worden. In einem anderen Lokal seien Spielautomaten festgestellt worden, die dort nicht betrieben werden durften. Positiv, so die Polizei weiter, hätten sich die Angehörigen des Landesamtes für Verbraucherschutz über den Zustand in den Gaststätten geäußert. Es seien nur "Kleinigkeiten" festgestellt worden, die nicht sanktioniert werden mussten.Beamte der Mobilen Kontrollgruppe des Hauptzollamtes Saarbrücken hätten in einem Fall ein Verwarnungsgeld verhängt, weil die Arbeit in der Gaststätte nicht ordnungsgemäß an die Sozialversicherung gemeldet war. Die Zollbeamten seien gemeinsam mit den Beamten der Polizeibezirksinspektion Neunkirchen in einer Kneipe auch fündig geworden, was Rauschgift betrifft. Die Beamten seien bei den Kontrollen von Diensthundeführern des Zoll sowie der Diensthundestaffel unterstützt worden. Die beteiligten Behörden haben aufgrund der Erkenntnisse vereinbart, solche Kontrollen in unregelmäßigen Abständen zu wiederholen. red

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